«Nie ohne zwingenden Grund auf einer Autobahn anhalten!» Diese Regel gehört zu den absolut elementaren Vorschriften, die jedem Fahrschüler schon in der ersten Lektion eingebläut werden. Eine Vorschrift, welche eine Frau, die durchs Oberland fuhr, vergass.
Durch Enkel abgelenkt
Die damals 76-Jährige war an einem Abend Anfang 2015 mit ihrem VW Golf auf der Autobahn A 53 vom Linthgebiet her Richtung Meilen unterwegs. Mit ihr im Auto: zwei ihrer Enkel. Die Frau hatte vor, im Hinwiler Betzholzkreisel in die Forchautostrasse abzubiegen.
Und dann passierte es: Die Seniorin «liess sich bezüglich Richtung der Weiterfahrt durch die beiden im Fahrzeug befindlichen Enkelkinder verunsichern», wie es in einem nun zu dem Fall vorliegenden Strafbefehl heisst. Die Verunsicherung war so gross, dass die Frau bei der Kreiselabfahrt Richtung Hinwil anhielt – und zwar auf der rechten Fahrbahn. Dort, auf der Normalspur, blieb der Wagen dann fast eine halbe Minute lang stehen.
600 Franken Kosten
Ein Stopp, der ein Verfahren wegen fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln nach sich zog. Die Folge davon: eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 30 Franken. Da diese 300-Franken-Strafe bedingt ausgesprochen wurde, muss sie nicht bezahlt werden. Zu zahlen hat die Autofahrerin jedoch eine Busse von 100 Franken und die Verfahrenskosten von 500 Franken.
Gefährliche Situation
Die Seniorin habe durch ihr Verhalten «eine ernstliche Gefahr» geschaffen, fand die Staatsanwältin, die den Fall untersuchte: eine Gefahr für andere Fahrzeuglenker ebenso wie für die beiden jungen Mitfahrer in ihrem eigenen Wagen. Es hätte im 80er-Abschnitt bei der Abfahrt aus dem Autobahnkreisel ohne Weiteres zu einem Auffahrunfall mit Schwerverletzten oder Toten kommen können. Denn «auf Autobahnen und -strassen muss grundsätzlich nicht mit einem stillstehenden Fahrzeug gerechnet werden», wie im Strafbefehl festgehalten wird.
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