Kommen wir gleich zum Punkt: Ein Rettungsfahrzeug, das beispielsweise ein Unfallopfer in die Notfallstation fährt oder eine Patientin in ein anderes Spital verlegt, wiegt zwischen 4,1 und 5,5 Tonnen.
Nun schreibt das Strassenverkehrsgesetz in den allermeisten Ländern Europas vor, dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen maximal 80 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. In der Schweiz bestimmt Artikel 5 Absatz 1 Litera a der Verkehrsregelnverordnung (VRV) diese Höchstgeschwindigkeit für schwere Motorwagen, Anhängerzüge und Sattelmotorfahrzeuge.
Das hat zur Folge, dass die Hersteller wie Mercedes oder VW diese Fahrzeugkategorie – Motorleistung, Getriebe, Bremsen und Federungen – auf 80 km/h auslegen.
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