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Symbolbild Solaranlage auf einem Hausdach

Nicht für alle Hauseigentümer ist die Bewilligung für eine Solaranlage reine Formsache. Unsplash: Giorgio Trovato

Einschränkungen für Hausbesitzer

Für wen der Weg zur Solaranlage steinig sein kann

Photovoltaik auf dem Dach steht auf dem Plan mancher Hauseigentümer. Doch viele sind sich nicht bewusst, was mit ihrem Haus überhaupt möglich ist – besonders wenn dieses schützenswert ist. Der Pfäffiker Bauvorstand Lukas Steudler gibt Einblick in die Thematik.

Nicht für alle Hauseigentümer ist die Bewilligung für eine Solaranlage reine Formsache. Unsplash: Giorgio Trovato

Veröffentlicht am: 07.02.2023 – 13.08 Uhr

Eigentlich klingt das Ziel einfach: Bestehende Häuser sollen energetisch optimiert werden, um Klimakrise und Energiemangel entgegenzutreten. Gerade der Weg zu Solarpanels auf dem Dach ist mittlerweile in den meisten Fällen als vereinfachtes Verfahren reine Formsache (siehe Box).

Trotzdem stehen bestimmte Hausbesitzer vor Hürden, wenn es darum geht, energetische Sanierungsarbeiten an ihrer Liegenschaft bewilligen zu lassen. Der Pfäffiker Gemeinderat Lukas Steudler (FDP) kennt als Bauvorstand und Präsident der Ortsbild- und Denkmalschutzkommission solche Situationen zu Genüge.

Solaranlagen im Meldeverfahren

Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden können grundsätzlich immer im Meldeverfahren erstellt werden. Das Vorhaben muss der zuständigen Baubehörde lediglich gemeldet werden. Wird innert 30 Tagen nach Erhalt der Eingangsbestätigung nichts anderes angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

Bewilligungspflichtig bleiben Solaranlagen in Kernzonen, im Geltungsbereich eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars oder einer denkmalpflegerischen Schutzanordnung. Weiterführende Informationen: www.zh.ch/solaranlagen (Quelle: Kanton Zürich)

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