Es ist der wohl grösste Betrugsfall im Zürcher Oberland. Seit wenigen Tagen liegt das Urteil über einen Unternehmer vor, der sich im August vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste. Dort hat er jegliche Schuld von sich gewiesen und seine Geschäftstätigkeit als «ganz normal, den geltenden Normen im Aktienhandel entsprechend» bezeichnet.
Gemäss Staatsanwaltschaft bestand die Geschäftspraxis des Verurteilten jedoch einzig und allein darin, Investoren zu belügen und zu betrügen, indem er ihnen Aktien für Start-ups verkaufte, die gar keine relevanten Geschäftstätigkeiten entwickelten. An den Einnahmen aus den Aktienverkäufen bediente sich der Angeklagte mit saftigen Provisionen und Beraterhonoraren.
Undurchsichtiges Geflecht
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