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Gewinnbringende Geschäfte vorgetäuscht: Ein Oberländer hat faktisch wertlose Aktien verkauft. Symbolbild: Pixabay

Oberländer prellt Investoren um 11 Millionen Franken

Betrug, Urkundenfälschung, mehrfache Gesetzesverstösse: Ein Oberländer wurde vom Bezirksgericht Hinwil zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten verurteilt.

Gewinnbringende Geschäfte vorgetäuscht: Ein Oberländer hat faktisch wertlose Aktien verkauft. Symbolbild: Pixabay

Veröffentlicht am: 07.11.2022 – 14.04 Uhr

Es ist der wohl grösste Betrugsfall im Zürcher Oberland. Seit wenigen Tagen liegt das Urteil über einen Unternehmer vor, der sich im August vor dem Bezirksgericht Hinwil verantworten musste. Dort hat er jegliche Schuld von sich gewiesen und seine Geschäftstätigkeit als «ganz normal, den geltenden Normen im Aktienhandel entsprechend» bezeichnet.

Gemäss Staatsanwaltschaft bestand die Geschäftspraxis des Verurteilten jedoch einzig und allein darin, Investoren zu belügen und zu betrügen, indem er ihnen Aktien für Start-ups verkaufte, die gar keine relevanten Geschäftstätigkeiten entwickelten. An den Einnahmen aus den Aktienverkäufen bediente sich der Angeklagte mit saftigen Provisionen und Beraterhonoraren.

Undurchsichtiges Geflecht

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