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Gewerkschaft prüft rechtlich Schritte gegen Swiss

Die Gewerkschaft des Bodenpersonals (SEV-Gata) prüft rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft Swiss. Sie will sich gegen die vorzeitige Inkraftsetzung eines Krisen-Gesamtarbeitsvertrags wehren. Swiss wies die Vorwürfe zurück.

Veröffentlicht am: 13.03.2022 – 14.47 Uhr

Ärger zwischen der Fluggesellschaft Swiss und ihrem Personal: Die Gewerkschaft des Bodenpersonal kritisiert in einer Mitteilung, die Swiss setze die mit dem Bodenpersonal vereinbarten Corona-Sparmassnahmen bereits per 1. März um. Sie streiche temporär einen Drittel des 13. Monatslohns und die Performance-Prämie.

Gemäss der Vereinbarung mit der Fluggesellschaft sollte der Krisen-Gesamtsarbeitsvertrag erst nach dem Ende der gesetzlich möglichen Kurzarbeit in Kraft treten. Zwar verzichte die Swiss seit 1. März auf Kurzarbeit und wolle den Krisen-GAV darum schon jetzt in Kraft setzen.

Doch Kurzarbeit wäre gemäss der Gewerkschaft weiterhin möglich. Darum verstosse die Inkraftsetzung zum jetzigen Zeitpunkt gegen die Vereinbarung. Nach erfolglosen Gesprächen mit der Leitung prüft die Gewerkschaft nun den Rechtsweg.

In Anbetracht der verbesserten Finanzlage und des zunehmenden Flugverkehrs sollte die Swiss besser ganz auf die Sparmassnahmen verzichten, fordert das Bodenpersonal.

«Personal genug Opfer gebracht»

Das Personal habe schon genug Covid-Opfer erbracht mit dem Lohnverlust durch Kurzarbeit, durch die Massenentlassung, durch freiwillige Pensenreduktionen, Frühpensionierungen und der Nichtbesetzung natürlicher Abgänge und anderem.

Personal und Gewerkschaften hätten gehofft, mit dem Krisen-GAV die Massenentlassung zu verhindern, welche die Swiss dann trotzdem beschlossen habe. Seit Januar 2022 habe die Swiss das Bodenpersonal von rund 1700 Vollzeitstellen auf heute rund 1400 reduziert.

Nun suche sie wieder 50 zusätzliche Mitarbeitende. Die vom Bund garantierte Darlehenslimite von 1,5 Milliarden Franken sei kaum zur Hälfte ausgeschöpft worden und bereits hätten Schulden zurückbezahlt werden können, schreibt die Gewerkschaft weiter.

Swiss kontert Anschuldigungen

Die Fluggesellschaft wies die Anschuldigungen in einer Mitteilung vom Sonntag zurück. Der Arbeitsausfall ist nicht mehr ausreichend, um Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen. Mit den Krisenmassnahmen setze das Unternehmen nun eine Vereinbarung um, die gemeinsam mit den Bodensozialpartnern im Dezember 2020 getroffen worden sei.

Die Krisenvereinbarung sehe Sparmassnahmen für die Zeit nach der Kurzarbeit bis Ende 2023 vor und solle Swiss helfen, nachhaltig in die Gewinnzone zurückzukehren. Bei über einer Milliarde Verlust in den vergangenen zwei Jahren und einer entsprechenden Verschuldung müssten die Kosten über das ganze Unternehmen hinweg reduziert werden.

Die moderate Reduktion des 13. Monatslohns - der vereinbarte Monatslohn bleibe hierbei unangetastet - sei Teil des Krisenpakets, das mit den Sozialpartnern ausgehandelt worden sei, und das die Gewerkschaftsmitglieder in der Abstimmung mit deutlicher Mehrheit angenommen hätten. Im Gegenzug werde der aktuelle GAV bis Ende 2026 verlängert und bei einer nachhaltigen Rückkehr in die Gewinnzone eine Prämie in Aussicht gestellt.

Aus Sicht der Swiss ist die Krise noch nicht vorüber und es sei derzeit auch noch ungewiss, wie sich der Krieg in der Ukraine auswirken werde. Bei der von der Lufthansa Group angekündigten Prämie handle es sich um eine vom deutschen Staat bis Ende März geförderte Sonderzahlung für alle Mitarbeitenden mit einem deutschen Arbeitsvertrag. Bei Swiss werde in Abhängigkeit vom Finanzziel 2022 eine eigene Sonderzahlung an die Mitarbeitenden ausgeschüttet. Die Details dazu seien in Ausarbeitung.


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