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Was Zürcher Zöllner in einem halben Jahr beschlagnahmen

Die rund 130 Mitarbeitenden des Zollinspektorates Zürich-Flughafen prüfen täglich den Warenfluss von über 1’000 Tonnen Luftfracht. Dabei kommen Waren im Wert von mehreren hunderttausend Franken zum Vorschein.

Veröffentlicht am: 09.08.2010 – 08.00 Uhr

Wertvoller Schmuck, Kulturgüter, Markenkleider. Die Zollinspektoren am Flughafen Zürich beschlagnahmten im ersten Halbjahr 2010 zahlreiche Güter, die von Passagieren nicht oder falsch deklariert waren - im Warenwert von jeweils mehreren zehn- bis hunderttausend Franken. Das Zollinspektorat zieht in einer Mitteilung vom Montag Bilanz.

Kulturgüter aus Burma

Im März deklarierte ein Passagier aus Rangun kommend am roten Zolldurchgang einige Gegenstände mit einem tiefen Wert. Bei der nachträglichen Zollkontrolle kamen burmesische Kuturgüter im Wert von rund 60'000 Schweizerfranken zum Vorschein. Die anschliessend durchgeführte Hausdurchsuchung ergab weitere seit 2006 nicht angemeldete Antiquitäten im Wert von über 120'000 Schweizerfranken.

Falschdeklaration von Markenkleidern

Der Inhalt einer Kuriersendung, begleitet durch eine Rechnung, wurde als Seidenschals im Wert von 1’011 Schweizerfranken deklariert. Bei der Beschau stellte man echte Markenkleider im Gesamtwert von 56'801 Schweizerfranken fest. Der dadurch gefährdete Abgabenbetrag liegt bei rund 4'300 Schweizerfranken.

Gefälschte Satellitenreceiver

Bei der Beschau einer Sendung wurden 500 gefälschte Satellitenreceiver festgestellt. Die Sendung wurde zurückbehalten und dem Markeninhaber gemeldet, welcher seine Rechte geltend machen kann.

Schmuck und exklusive Füllfederhalter

Eine Passagierin aus London kommend benutzte den grünen Zolldurchgang. Bei der Kontrolle ihres Gepäckes wurde mit Diamanten und Perlen besetzter Schmuck im Wert von 233'000 Schweizerfranken festgestellt. Ebenfalls nicht angemeldet wurden drei exklusive Füllfederhalter im Wert von knapp 50’000 Schweizerfranken durch ein aus Frankfurt ankommendes Ehepaar.

Unrechtmässiger steuerfreier Treibstoff

Im ersten Halbjahr wurden über 450'000 Liter Treibstoff zu Unrecht steuerbefreit veranlagt, was einem Abgabenbetrag von über 300'000 Schweizerfranken entspricht. Unter anderem konnte die Gewerbsmässigkeit nicht begründet werden oder aber es wurden lediglich Inlandflüge durchgeführt. In einigen Fällen mussten Strafverfahren eröffnet werden.  (khe)


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