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Wahlen
Im Kanton Zürich musste dem Wahlcouvert ein 96 Seiten langes Heft beigelegt werden. (Archivbild)

Das Wahlcouvert war diesmal ziemlich dick. Wir helfen beim Überblick. Foto: Keystone

Wahlhilfe

Damit Ihre Stimme in Bern zählt

Jeder Hundertste wählt falsch – und damit ist nicht die Partei gemeint. Es sind falsche und damit ungültige Wahlzettel. Wir haben für Sie eine kurze Anleitung, wie Ihnen das nicht passiert.

Das Wahlcouvert war diesmal ziemlich dick. Wir helfen beim Überblick. Foto: Keystone

Veröffentlicht am: 21.10.2023 – 07.53 Uhr

29’015 Schweizerinnen und Schweizer haben bei den letzten Nationalratswahlen falsch gewählt. Nicht etwa, indem sie einer falschen Partei ihre Stimme gegeben hätten – diesbezüglich gehen die Meinungen bekanntlich auseinander. Vielmehr nahmen sie an der Wahl teil, ohne dass ihre Stimme zählte. Weil diese ungültig war.

Damit haben gesamtschweizerisch mehr Personen ungültig eingelegt, als im Kanton Jura insgesamt zur Wahl gegangen sind. Die Gründe dafür, dass eine Stimme für ungültig erklärt wird, sind vielfältig. Etwa, weil der Wahlzettel ehrverletzende Äusserungen enthält.

Oft geht auch vergessen, auf dem Stimmrechtsausweis die Unterschrift anzubringen. Oder es werden mehrere Wahlzettel ins Stimmcouvert gesteckt – der mit Abstand häufigste Grund für ungültiges Wählen.

So wählen Sie richtig

Nur ein Wahlzettel

Verwenden Sie für die Nationalratswahl nur einen Zettel. Dies kann entweder eine vorgedruckte Liste mit Kandidierenden der von Ihnen favorisierten Partei sein. Oder die offizielle leere Liste, die Sie selbst ausfüllen.

Schreiben Sie von Hand

Wenn Sie die leere Liste ausfüllen oder eine vorgedruckte Liste abändern möchten, müssen Sie dies handschriftlich tun. Sonst wird Ihre Stimme ungültig. Schreiben Sie gut leserlich und verzichten Sie auf Gänsefüsschen oder Anmerkungen wie «dito». Auch ehrverletzende Kommentare sind nicht zulässig. Sie dürfen nur Namen aufführen, die auf einer der vorgedruckten Listen Ihres Kantons stehen. Am Ende darf Ihr Wahlzettel maximal so viele Namen enthalten, wie in Ihrem Kanton Sitze zu vergeben sind.

Kumulieren und panaschieren

Sie können auf einer Liste Namen streichen und durch andere ersetzen. Sie können auf diese Weise auch Kandidierende verschiedener Parteien auf Ihren Wahlzettel schreiben. Entsprechend verteilen Sie dann Ihre Parteistimmen (panaschieren).

Sie können Namen auch doppelt aufführen (und im Gegenzug einen anderen streichen). Entsprechend geben Sie diesen Kandidierenden zwei Stimmen (kumulieren). Ein Name darf aber höchstens zweimal auf Ihrem Wahlzettel stehen.

Kumulieren und panaschieren dürfen Sie selbstverständlich auch, wenn Sie den leeren Wahlzettel ausfüllen. Vergessen Sie nicht, oben auf diesem Zettel Ihre bevorzugte Partei hinzuschreiben. Sollten Sie dies vergessen, werden allfällige leere Zeilen keiner Partei zugeordnet. Stattdessen gehen diese Stimmen verloren.

Ständeräte separat wählen

Für die Ständeratswahl müssen Sie einen separaten, dafür gekennzeichneten Wahlzettel verwenden.

Unterschrift am richtigen Ort

Stecken Sie Ihre Wahlzettel ins dazugehörige Stimmcouvert und verschliessen Sie dieses. Unterschreiben Sie nicht auf dem Wahlzettel, sondern dort, wo es Ihr Kanton verlangt – in der Regel auf dem Stimmrechtsausweis. Stecken Sie diesen mit dem Stimmcouvert ins Rücksendecouvert und schicken Sie dieses rechtzeitig an Ihre Gemeinde – oder werfen Sie es gleich selbst in deren Briefkasten, sofern dies in Ihrer Gemeinde zulässig ist. Alternativ können Sie mit den Wahlunterlagen auch an den dafür vorgesehenen Tagen ins Wahllokal gehen und dort an der Urne wählen.

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