Mein Hund ist tot. Er hatte ein langes Leben – mit vielen Tierarztbesuchen. Ich glaube, er ist froh, dass er tot ist. Nicht zuletzt, weil er wegen seiner Nierenkrankheit nicht in Deutschland zum Tierarzt muss. Denn seit Ende Mai gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – ein Monstrum im EU-Verwaltungsdschungel.
Diese gilt auch für Tierarztpraxen. Die Erläuterungen eines Rechtsexperten dazu füllen sechs Magazinseiten. Wenn ein Tierarzt in Deutschland also die alten Patientenakten eines Hundes per Post in die Schweiz schicken wollte, müsste er dazu erst das schriftliche Einverständnis des Halters einholen.
Cloud-Anbieter wie Google unterstehen übrigens künftig auch der tierärztlichen Schweigepflicht, sofern Praxen ihre Daten auf deren Servern speichern. Schliesslich könnten sie so Patientendaten von Tieren verarbeiten, die Rückschlüsse auf den Halter zulassen. Tierarztpraxen müssen sich die Schweigepflicht nun von Grosskonzernen schriftlich zusichern lassen, sonst wird es teuer.
Neben Hunden sind übrigens auch Zierquallen oder Goldfische datenschutzrechtlich abgesichert. Wenn ein deutscher Tierarzt also die Datenschutzrechte einer Zierqualle verletzt, drohen ihm Strafen von bis zu 20 Millionen Euro.
Der EU ist ein bürokratisches Meisterwerk geglückt. Hatte man ihr früher Zahnlosigkeit gegenüber Facebook und Co. vorgeworfen, trifft sie mit ihren Bussgeldern nun möglicherweise die Falschen – kleine Arztpraxen. Dafür sind die Daten meines toten Hundes nun besser geschützt als die Rechte eines Ferkels in einem deutschen Tiermastbetrieb.
Was mein Hund Tasso wohl über seine Daten gedacht hätte? «Ich bin Tasso. Datenschutz ist mir wumpe. Es kann jeder wissen, wo ich hinpinkle.» Ich bin überzeugt, er hätte sich die Anzughose eines EU-Kommissars ausgesucht.
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