Die Zürcher Stimmberechtigten entschieden im September mit einem Ja-Anteil von 67,2 Prozent, die Leistungen für Ausländer mit Status F zu kürzen. Sie erhalten künftig keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch die deutlich tieferen Ansätze der Asylfürsorge. Der Regierungsrat hat nun entschieden, auf wann das System umgestellt wird: Das Gesetz tritt auf den 1. März 2018 in Kraft. Umgesetzt werden muss es bis spätestens am 1. Juli, wie er am Donnerstag mitteilte.
Zehn Millionen sparen
Ab diesem Datum zahlt der Kanton den Gemeinden für einen vorläufig Aufgenommenen also nur noch die Pauschale wie für einen Asylsuchenden. Der Kanton entschädigt die Gemeinden während maximal sieben Jahren bei den Leistungen für vorläufig Aufgenommene. Der Kanton spart mit der Kürzung rund zehn Millionen Franken.
Von der Änderung betroffen sind rund 5600 Menschen, die aus Ländern wie Syrien, Afghanistan oder Irak in die Schweiz kamen. Ihr Asylgesuch wurde zwar abgelehnt, wegen der Situation in ihrer Heimat können sie aber nicht zurückgeschafft werden. Die meisten von ihnen dürften deshalb dauerhaft in der Schweiz bleiben. (sda)
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