
Hauseigentümerverband Region Winterthur
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Publireportage. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim HEV Region Winterthur. Weitere Informationen unter: www.hev-winterthur.ch
Im Kanton Zürich sollen 120 Windenergieanlagen erstellt werden. Dafür hat der der Zürcher Regierungsrat rund 50 Potenzialgebiete bestimmt. Wenn Windturbinen in der Nähe von Liegenschaften betrieben werden, beeinträchtigen neben der Sichtbarkeit der Windturbinen auch Immissionen durch Lärm und Schattenwurf die betroffenen Liegenschaften. Mehrere Studien belegen, dass diese Immissionen einen Einfluss auf die Immobilienpreise haben und zu Wertminderungen führen.
Immissionen von Windturbinen
Die im Kanton Zürich im einfachen Gebiet geplanten Windturbinen haben eine Leistung von 5,5 Megawatt, einen maximalen Schallleistungspegel von 106,8 dB(A), eine Nabenhöhe von 140 Metern, einen Rotordurchmesser von 160 Metern und eine Gesamthöhe von 220 Metern. Bei diesen Windenergieanlagen wirken folgende Immissionen auf Liegenschaften ein.
Bis zu einem Abstand von 450 Metern besteht Gefahr von Eiswurf. Ab 500 bis 1000 Meter Abstand wird der Planungswert der Lärmschutzverordnung für Wohnzonen eingehalten. Beim Schattenwurf besteht ab 1500 Metern keine störende Wirkung mehr und die Sichtbarkeit ist ab zehn Kilometern nicht mehr relevant.
Wertminderung von Liegenschaften
Wie sich Windenergieanlagen auf die Immobilienpreise auswirken hat der Hauseigentümerverband analysiert und die Ergebnisse in einem Ratgeber festgehalten. Alle Informationen finden Sie auf: www.hev-ratgeber.ch. Die Wertminderung von Immobilien ist abhängig von deren Abstand zur Windenergieanlage. Bei einem Abstand von 300 Metern beträgt die durchschnittliche Wertminderung rund 25 Prozent, bei 1000 Metern Entfernung 8 Prozent.

Die Wertminderung beträgt bei einem Abstand von zwei Kilometern noch fünf Prozent und wird sich weiter reduzieren, solange die Windenergieanlage sichtbar ist. Werden in der Nähe der Liegenschaft mehrere Windturbinen betrieben, erhöht dies den Wertverlust, da die Lärmbelastung grösser und der Schattenwurf störender ist. Mit einem grösseren Wertverlust ist zudem bei älteren Liegenschaften zu rechnen, oder bei Liegenschaften im ländlichen Raum.
Weitere Ratgeber für Hauseigentümer und Stockwerkeigentümer finden Sie auf www.hev-ratgeber.ch

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