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Soll die Heimfinanzierung neu geregelt werden?

In der Rubrik Pro und Kontra nehmen jede Woche zwei Politiker aus der Region Stellung zu einem Thema. In dieser Woche geht es um die Heimfinanzierung.

Veröffentlicht am: 07.09.2017 – 11.36 Uhr

Pro von Yvonne Bürgin (CVP, Rüti)

Die neue Heimfinanzierung soll nicht nur neu geregelt werden – sie muss! Insbesondere das Finanzierungsmodell bedarf einer Anpassung. Dies umso mehr, seit ein Kostenstreit zwischen Kanton und Gemeinden wegen eines Bundesgerichtsentscheides entfacht ist.

Wie ist es soweit gekommen? Seit langem ist klar: das Heimgesetz aus dem Jahre 1962 muss abgelöst werden durch ein neues Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG). Dies ist in Arbeit und sieht neu die Finanzierung über ein Gesamtkostenmodell vor. Unglücklicherweise hat ein Gerichtsurteil die Grundlage, welche 50 Jahre als geltende Praxis diente, als ungenügend taxiert und verlangt vom Kanton, dass er für die gesamten Heimkosten aufkommen muss. Dieser Entscheid kam so kurz vor der Totalrevision sehr unpassend. Einerseits bringt er enorme bürokratische Auswirkungen mit sich. Andrerseits besteht die Gefahr, dass Fehlanreize für falsche Platzierungen geschaffen werden. Es gibt nämlich auch weniger einschneidende Massnahmen wie zum Beispiel Unterbringung in Pflegefamilien oder sozialpädagogische Wohngruppen. Solche niederschwelligen Lösungen gehen voll zu Lasten der Gemeinden.

Mit der vorgesehenen Übergangslösung kann die gelebte Praxis weitergeführt werden, bis das neue KJG in Kraft tritt. Doch Gemeindevertreter sahen eine Chance, ihre Kassen aufzubessern. Sie lehnen die Übergangslösung ab, damit der Kanton bis auf Weiteres alle Heimkosten bezahlen muss. Leider geht dabei das Kindswohl vergessen. Platzierungen müssen unabhängig davon sein, aus welcher Steuerkasse das Geld fliesst. Daher dient dieser Streit niemandem, zu allerletzt den Betroffenen.

Kontra von Jörg Kündig (FDP, Bertschikon)

Die bisherige Grundlage für die Finanzierung von Kinder und Jugendheimplatzierungen, das Jugendheimgesetz aus dem Jahr 1962, wurde vom Bundesgericht als ungenügend befunden. Da gleichzeitig ein neues Kinder- und Jugendheimgesetz in Vorbereitung ist, welches erkannte Mängel beheben soll, wollen Regierungsrat und Parlament vorübergehend mit dem jetzt vorliegenden Zwischenschritt die vom Bundesgericht erkannte Gesetzeslücke schliessen.

Gegen dieses Zwischengesetz wurde von 67 Gemeinden unter Federführung der Stadt Wallisellen das Referendum ergriffen. Dies mit der Begründung, die geplante Gesetzesänderung habe zur Folge, dass sich die Städte und Gemeinden – entgegen des Urteils des Bundesgerichtes – wiederum an den Kosten der innerkantonalen und ausserkantonalen Heim-Platzierungen beteiligen müssen, falls die Eltern wirtschaftlich dazu nicht in der Lage sind.

Auch bezüglich der Unterstützungspflicht der Eltern steht die Gesetzesänderung nach Ansicht der Städte und Gemeinden auf wackligen Füssen und die Durchsetzbarkeit des Gesetzes sei zweifelhaft. Somit werde wiederum eine Rechtsunsicherheit geschaffen und es seien erneut Rekurse seitens betroffener Eltern zu erwarten.

Letztendlich geht es hier vor allem darum, wer welche Kompetenzen hat und wer die entsprechenden Kosten zu tragen hat. In dieser Sache schlägt die Waage klar zu Ungunsten der Städte und Gemeinden aus – die Maxime «wer zahlt, befiehlt» wird einmal mehr missachtet. Wer das auch so sieht, dem empfehle ich, gegen die Vorlage zu stimmen.

 

 

 


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