Aus Sicht des Kantons Zürich wäre das Oberland ein exzellenter Standort für allerlei Windkraftanlagen. Das sehen Bewohner des Oberlands augenscheinlich anders. Ihre Gefühle äussern sie seit Anfang Jahr in Einzelinitiativen an die Gemeinden, die fordern, zwischen Windrädern und Wohngebäuden Mindestabstände festzulegen. Besagte Abstände sollen in der jeweiligen Bau- und Zonenordnung (BZO) definiert werden.
Diese Anpassungen der BZO müssen von der Baudirektion genehmigt werden. Und laut Regierungsrat und Vorsteher der Baudirektion, Martin Neukom (Grüne), wird das vermutlich nicht geschehen: «Wir werden jede BZO-Änderung mit solchen Abstandsregeln ablehnen, weil sie im Kanton Zürich nicht rechtskonform sind», sagte er in einem Interview gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Mehrere Kantonsräte, darunter der Baumer Paul von Euw (SVP) und der Wetziker Stephan Weber (FDP), wollten es genauer wissen. Und hakten mittels Anfrage beim Zürcher Regierungsrat nach. Anfang November beantwortete der Regierungsrat die Fragen und Sorgen der Politiker wie folgt:
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