Wildberg hat schon Ja gesagt, andernorts stehen die Abstimmungen noch an: Initiativen, die Mindestabstände zwischen bewohnten Liegenschaften und Windrädern fordern, sind in zahlreichen Oberländer Gemeinden hängig.
Auch Hinwil nimmt sich nun der Thematik an. Dort wurde aber keine Initiative von Stimmbürgern eingereicht, sondern der Gemeinderat wird selber aktiv. Er hat kürzlich die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) in die Wege geleitet.
Die Teilrevision der Nutzungsplanung liegt derzeit öffentlich auf. Sie verlangt, dass die Windkraftanlagen einen Mindestabstand von einem Kilometer zu bewohnten oder teilweise bewohnten Liegenschaften haben. Zudem dürfen Windkraftanlagen eine maximale Höhe von 120 Metern haben, und es gibt Regeln für den Rückbau.
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