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Personen mit einer Beistandschaft sollen wählen und abstimmen können, wenn sie wollen.

Auch Verbeiständete sollen wählen dürfen, findet eine Mehrheit des Kantonsrats. Foto: Reto Oeschger

Ausweitung des Wahlrechts

Menschen mit geistiger Behinderung sollen abstimmen können

Personen mit einer Beistandschaft sollen wählen und abstimmen können, wenn sie wollen. Der Kantonsrat befürwortet eine Stadtzürcher Initiative – trotz grosser Skepsis von rechts.

Auch Verbeiständete sollen wählen dürfen, findet eine Mehrheit des Kantonsrats. Foto: Reto Oeschger

Veröffentlicht am: 19.09.2023 – 07.32 Uhr

Wer «wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft» steht, ist heute vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Dies will der Zürcher Gemeinderat ändern und hat deshalb eine Behördeninitiative beim zuständigen Kantonsparlament eingereicht. Dieses soll die Gesetzesgrundlage schaffen, damit Gemeinden ihr Wahlrecht auf kommunaler Ebene anpassen können.

Im Kantonsrat traf die Stadtzürcher Legislative auf viel Zuspruch. Mit 96 von 180 Stimmen wurde ihre Initiative am Montag vorläufig unterstützt. Dafür stimmten SP, GLP, Grüne, Die Mitte, EVP und AL.

Diese Menschen pauschal auszuschliessen, ist diskriminierend und unnötig.

Mandy Abou Shoak (SP)

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