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Das Stadthaus von Effretikon, Aussenansicht.

Der kommunale Richtplan von Illnau-Effretikon wurde vom Kanton bis auf drei Ausnahmen genehmigt. Foto: PD

Illnau-Effretikon

Kanton genehmigt Nutzungsplan – bis auf drei Punkte

Sieben Jahre arbeitete die Stadt Illnau-Effretikon an ihrer Bau- und Zonenordnung. Nun ist die Sache durch. Jedenfalls fast.

Der kommunale Richtplan von Illnau-Effretikon wurde vom Kanton bis auf drei Ausnahmen genehmigt. Foto: PD

Veröffentlicht am: 20.07.2023 – 13.10 Uhr

Am 7. April 2022 um 22.30 Uhr war das Stadtparlament von Illnau-Effretikon in einen kollektiven Applaus ausgebrochen. Die Legislative beklatschte damals sich selbst, nach sieben Jahren Arbeit endlich eine neue Bau- und Zonenordnung (BZO) verabschiedet zu haben.

Da kommunale Nutzungspläne vom Kanton genehmigt werden müssen, sind seither weitere 15 Monate ins Land gezogen.

Nun hat die Baudirektion die Revision der Nutzungsplanung bis auf drei Punkte genehmigt. Nicht genehmigt wird die Einzonung eines Grundstücks von der Reserve- in die Wohnzone an der Usterstrasse am Ortseingang von Illnau.

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