nach oben

Anzeige

Politik
abo
Ein Wolf.

Der Bundesrat hat die revidierte Jagdverordnung in Kraft gesetzt und einen Millionenbetrag für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. (Symbolbild) Foto: Pixabay

Revidierte Jagdverordnung

Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen

Wölfe bescheren der Alpwirtschaft so einige Probleme. Deshalb dürfen die Tiere nun auch erschossen werden, wenn sie nur wenig Schaden verursacht haben.

Der Bundesrat hat die revidierte Jagdverordnung in Kraft gesetzt und einen Millionenbetrag für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. (Symbolbild) Foto: Pixabay

Veröffentlicht am: 02.06.2023 – 09.54 Uhr

Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli. Künftig könne die Tiere nach weniger Schäden als bisher und damit schneller zum Abschuss freigegeben werden.

Am Freitag setzte der Bundesrat dafür die revidierte Jagdverordnung in Kraft. Er will angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft durch Wölfe mehr Abschüsse ermöglichen. Bis das im vergangenen Dezember revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt, solle die Lage in diesen Gebieten kurzfristig entschärft werden.

Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und für Rudel gesenkt. Wölfe, die nicht zu einem Rudel gehören, dürfen neu auch in Rudelterritorien geschossen werden. Es habe sich gezeigt, dass sie auch in diesen Revieren Schäden anrichten könnten, schrieb das Bundesamt für Umwelt (Bafu).

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an.

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Aboshop zum Angebot
Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel? Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Anzeige

Anzeige