Der Bundesrat erleichtert das Abschiessen von Wölfen in der Schweiz ab dem 1. Juli. Künftig könne die Tiere nach weniger Schäden als bisher und damit schneller zum Abschuss freigegeben werden.
Am Freitag setzte der Bundesrat dafür die revidierte Jagdverordnung in Kraft. Er will angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft durch Wölfe mehr Abschüsse ermöglichen. Bis das im vergangenen Dezember revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt, solle die Lage in diesen Gebieten kurzfristig entschärft werden.
Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und für Rudel gesenkt. Wölfe, die nicht zu einem Rudel gehören, dürfen neu auch in Rudelterritorien geschossen werden. Es habe sich gezeigt, dass sie auch in diesen Revieren Schäden anrichten könnten, schrieb das Bundesamt für Umwelt (Bafu).
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