Als «nackte Willkür» und «unsachgemässe Kompetenzüberschreitung» beschrieb der Verband des städtischen Personals Uster (VSPU) den Entscheid des Ustermer Gemeinderats von Mitte Dezember 2022. Denn statt 3,5 Prozent wollte dieser dem Stadtpersonal nur 2,5 Prozent Teuerungsausgleich bezahlen.
Zahlreiche Rekurse erreichten in der Folge den Ustermer Bezirksrat. Am 10. Mai stand der Beschluss schliesslich fest: Im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Massnahme muss die Stadt Uster dem Stadtpersonal per 1. Januar 2023 den vollen Teuerungsausgleich bezahlen.
Und die Stadt wehrt sich nicht: Mit dem Zirkularbeschluss vom 23. Mai haben der Stadtrat und mit dem Beschluss vom 24. Mai auch die Geschäftsleitung des Gemeinderats entschieden, auf einen Rekurs beim Regierungsrat oder eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu verzichten.
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