Architekt Roman Legler hat vor ein paar Wochen ärgerliche Post erhalten. Im Auftrag eines Kunden plant er die Totalsanierung eines mehrstöckigen Wohnhauses. Da das Gebäude gut besonnt ist, wollen die Bauherren neben umfangreichen Renovationen auch eine Fotovoltaikanlage (PV) an den Fassaden realisieren. Es sollte eine «energetische Vorzeigesanierung» werden.
Mehrere Monate haben sich die Behörden der Gemeinde mit der Prüfung des Gesuchs Zeit gelassen, und nun dies: Obwohl Legler ein 27-seitiges Brandschutzkonzept eingereicht hat, seien die feuerpolizeilichen Auflagen für die PV-Fassade nicht erfüllt, schreibt die zuständige Bewilligungsbehörde.
Bei einem mehrstöckigen, mehr als 11 Meter hohen Gebäude dürfe sich ein Feuer an der Fassade nicht weiter als über zwei Stockwerke ausbreiten, und das habe Legler für sein Projekt nicht nachgewiesen. Als Begründung fügt die Behörde an, die Fassadenkonstruktion mit vorgehängten PV-Elementen sei nicht geprüft. Legler ist darüber erstaunt, denn eine solche Prüfung ist bisher nicht verlangt worden.
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