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Die A1 bei Wallisellen in Richtung Zürich und Bern.

Lärmschutz geht vor, urteilt das Bundesgericht zugunsten der Anwohner und verordnet eine nächtliche Temporeduktion auf der Autobahn A1. (Archiv) Foto: Keystone

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Temporeduktion zwischen Zürich-Nord und Brüttisellen

Lärmschutz geht vor, urteilt das Bundesgericht zugunsten der Anwohner und verordnet eine nächtliche Temporeduktion auf der Autobahn A1.

Lärmschutz geht vor, urteilt das Bundesgericht zugunsten der Anwohner und verordnet eine nächtliche Temporeduktion auf der Autobahn A1. (Archiv) Foto: Keystone

Veröffentlicht am: 12.05.2023 – 15.58 Uhr

150’000 Fahrzeuge verkehren hier täglich, bis zu 10’000 Fahrzeuge sind es pro Stunde. Die A1 zwischen Zürich-Nord und Brüttisellen gilt als meistbefahrene Autobahn der Schweiz – und ist chronisch verstopft. Mit einer permanenten Pannenstreifenumnutzung möchte das Bundesamt für Strassen (Astra) das Leiden der Autofahrerinnen und Autofahrer auf insgesamt 6,3 Kilometern lindern. Dagegen hatten sowohl die Stadt Zürich als auch der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Einsprachen erhoben und diese bis vor das Bundesgericht weitergezogen.

Ja zum Spurausbau auf Kosten der Pannenstreifen, jedoch nur zusammen mit Massnahmen zugunsten der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner, so hat nun das Bundesgericht in einem am 12. Mai veröffentlichten Urteil abschliessend entschieden.

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