Im Kanton Zürich soll der elektronische Geschäftsverkehr zwischen Privaten und Behörden rechtsverbindlich werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung war in der zuständigen Kommission des Kantonsrats unumstritten.
Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) hat der Vorlage zur Änderung des Verwaltungsrechtspflegegesetzes einstimmig zugestimmt, wie die Parlamentsdienste des Kantonsrats am Donnerstag mitteilten.
Bislang muss der formelle Geschäftsverkehr zwischen öffentlichen Organen und Privaten in Papierform erfolgen. Die Gesetzesänderung schafft nun die rechtlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen und medienbruchfreien elektronischen Geschäftsverkehr.
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