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Nationalrat will einen zweiten 1. August

Am 12. September 1848 wurde die Bundesverfassung in Kraft gesetzt. Foto: Pixabay

Neuer Nationalfeiertag

Nationalrat will einen zweiten 1. August

Der 12. September soll künftig ein nationaler Feiertag sein – wie der 1. August, aber ohne Bratwürste. Dabei soll an die Inkraftsetzung der Bundesverfassung erinnert werden.

Am 12. September 1848 wurde die Bundesverfassung in Kraft gesetzt. Foto: Pixabay

Veröffentlicht am: 05.05.2023 – 08.32 Uhr

Keine Volksinitiative ist so deutlich angenommen worden wie die 1.-August-Initiative. 83,8 Prozent stimmten im Jahr 1993 Ja. Seither ist der 1. August ein arbeitsfreier Feiertag. Nun soll es einen zweiten nationalen Feiertag geben, und zwar am 12. September. Der Nationalrat hat eine Motion von Heinz Siegenthaler (Mitte) angenommen, mit 94 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen. 

Zugestimmt haben SP, Grüne sowie die Mehrheit der Mitte und der Grünliberalen. Nein sagten die FDP und die SVP – mit einer Ausnahme: Der Nidwaldner SVP-Nationalrat Peter Keller stimmte für den neuen Feiertag. Über den Vorstoss muss noch der Ständerat befinden. Stimmt auch er zu, muss der Bundesrat den neuen Feiertag einführen – einen «Feiertag der Demokratie».

Während der 1. August an den Bund der Urschweiz im Jahr 1291 erinnert, wurde am 12. September 1848 die Bundesverfassung in Kraft gesetzt: Die Tagsatzung stellte die Annahme der Verfassung fest. Damit verloren die Kantonsverfassungen ihren Rang als höchste Verpflichtung.

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