Es war ein Entscheid wie eine saftige Ohrfeige für Autofahrende. 2019 unterstützte der Kantonsrat mit 94:83 Stimmen eine Änderung des Strassengesetzes vorläufig, welche das Verursacherprinzip im Strassenverkehr einführen sollte.
Autofahrerinnen und Autofahrer hätten künftig für «Begleitkosten» aufkommen sollen, die durch ihre Fahrten anfallen. Die Abstimmung ging auf eine parlamentarische Initiative von GLP-Kantonsrat Thomas Wirth zurück.
Autofahrende bezahlen keine «externen Kosten»
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