Warum stimmen wir ein drittes Mal über das Covid-Gesetz ab?
Als die Covid-Pandemie Anfang 2020 die Schweiz erreichte, beschloss der Bundesrat per Notrecht Massnahmen wie Versammlungsverbote. Das Notrecht wurde dann im September per Parlamentsbeschluss durch das dringliche, aber befristete Covid-Gesetz ersetzt.
Das Gesetz regelt, mit welchen Massnahmen der Bundesrat und die Kantone die Pandemie bekämpfen dürfen. Das Volk hat seither zweimal über das Gesetz abgestimmt und beide Male Ja gestimmt, beide Male deutlich.
Im letzten Dezember verabschiedete das Parlament schliesslich eine stark abgespeckte Version des Gesetzes, die bis Mitte 2024 gültig bleiben soll.
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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
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