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Das Verbot von Elektroheizungen ist rechtens.

Kirchen sind eine Ausnahme, sie dürfen auch nach 2030 noch elektrisch geheizt werden. Foto: Madeleine Schoder

Bundesgericht stützt Zürcher Energiegesetz

Das Verbot von Elektroheizungen ist rechtens

Mit dem neuen Energiegesetz dürfen im Kanton Zürich ab 2030 keine Elektroheizungen mehr in Betrieb sein. Das Bundesgericht hat das Verbot bestätigt.

Kirchen sind eine Ausnahme, sie dürfen auch nach 2030 noch elektrisch geheizt werden. Foto: Madeleine Schoder

Veröffentlicht am: 27.04.2023 – 13.56 Uhr

Obwohl Elektroheizungen Stromfresser sind, werden im Kanton Zürich nach wie vor Wohnungen und Warmwasserboiler rein elektrisch geheizt. Nun werden sie bis 2030 endgültig verboten, ein Verstoss kann mit einer Busse von bis zu 20’000 Franken bestraft werden. So sieht es das neue Energiegesetz vor, das vom Volk im Juni 2021 angenommen worden ist.

Gegen das Verbot haben zwei Personen aus dem Kanton Zürich geklagt. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, das im Gesetz verankerte Verbot verstosse gegen die Eigentumsgarantie.

Das sieht das oberste Schweizer Gericht anders. Mit dem Verbot werde die Umwelt geschützt und Strom gespart. Beides liege im öffentlichen Interesse, weil die Schweiz durch Klimawandel und Stromengpässe bedroht sei. Mit Pellets, Fernwärme oder Wärmepumpen können Häuser wesentlich effizienter und sparsamer geheizt werden.

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