Obwohl Elektroheizungen Stromfresser sind, werden im Kanton Zürich nach wie vor Wohnungen und Warmwasserboiler rein elektrisch geheizt. Nun werden sie bis 2030 endgültig verboten, ein Verstoss kann mit einer Busse von bis zu 20’000 Franken bestraft werden. So sieht es das neue Energiegesetz vor, das vom Volk im Juni 2021 angenommen worden ist.
Gegen das Verbot haben zwei Personen aus dem Kanton Zürich geklagt. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen. Die Kläger hatten argumentiert, das im Gesetz verankerte Verbot verstosse gegen die Eigentumsgarantie.
Das sieht das oberste Schweizer Gericht anders. Mit dem Verbot werde die Umwelt geschützt und Strom gespart. Beides liege im öffentlichen Interesse, weil die Schweiz durch Klimawandel und Stromengpässe bedroht sei. Mit Pellets, Fernwärme oder Wärmepumpen können Häuser wesentlich effizienter und sparsamer geheizt werden.
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