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Das Stadthaus in Uster

Der Stadtrat Uster antwortet auf die Energiefrage. Foto: Eleanor Rutman

Energieplan für die Zukunft

Uster prüft Fernwärme und alternative Energiequellen

Das neue Energiegesetz des Kantons gilt seit letztem Herbst. Wie können die Oberländerinnen und Oberländer in Zukunft die fossilen Energieträger ersetzen? Hauseigentümerinnen und -eigentümer sind gefordert.

Der Stadtrat Uster antwortet auf die Energiefrage. Foto: Eleanor Rutman

Veröffentlicht am: 04.04.2023 – 14.53 Uhr

Mit der langfristigen Klimastrategie publizierte der Kanton Zürich ambitionierte Ziele: Bis 2040 soll das Netto-null-Ziel erreicht werden. Das heisst, bis dahin sollen alle Emissionen durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden.

Das neue Energiegesetz trat im letzten September in Kraft. Dieses erlaubt Übergangslösungen: Nach dem Lebensende einer fossilen Heizung gibt es fünf bis acht Jahre Zeit für die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen – wie Fernwärme oder Holzschnitzel.

Mit dem neuen Gesetz sollen auch Treibhausgasemissionen auf dem Kantonsgebiet bis 2024 so weit wie möglich reduziert werden. Unvermeidbare Emissionen, zum Beispiel aus der Landwirtschaft, müssen kompensiert werden. Dies geschieht etwa durch neu gepflanzte Bäume.

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