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Das alte Landihaus an der Usterstrasse 23 in Illnau soll einem grösseren Dorfplatz weichen.

Abreissen oder nicht? Das alte Landihaus in Illnau wird die Stadt noch weiter beschäftigen. Archivfoto: Seraina Boner

Dorfplatz Illnau

Stadtrat zieht Landihaus-Urteil weiter

Der Stadtrat von Illnau-Effretikon will das abschlägige Urteil des Baurekursgerichts zum Abriss des alten Landihauses in Illnau nicht akzeptieren. Er erhält dabei Rückendeckung aus der politischen Mitte.

Abreissen oder nicht? Das alte Landihaus in Illnau wird die Stadt noch weiter beschäftigen. Archivfoto: Seraina Boner

Veröffentlicht am: 23.03.2023 – 22.32 Uhr

Der Stadtrat von Illnau-Effretikon will an der Entlassung des alten Landihauses an der Usterstrasse 23 in Illnau aus dem Schutzinventar festhalten. Er wird den abschlägigen Entscheid des Baurekursgerichts ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Das gab der Stadtpräsident Marco Nuzzi (FDP) zur Eröffnung der Parlamentssitzung vom Donnerstagabend ohne weitere Begründung bekannt. 

Damit geht das Ringen um einen Dorfplatz in die nächste Runde: Nach jahrelangen Diskussionen hatte sich die Bevölkerung 2020 in einer Volksabstimmung für den Abriss des denkmalgeschützten Hauses zugunsten eines grösseren Dorfplatzes ausgesprochen. Der Heimatschutz hatte gegen diesen Entscheid Einsprache erhoben und vor dem Baurekursgericht recht erhalten.

Die bürgerlichen Parteien hatten ihren Unmut über dieses Urteil bereits unmittelbar danach mittels Medienmitteilungen Luft verschafft. In den Fraktionserklärungen, die auf Nuzzis Statement folgten, legte nun auch die politsche Mitte nach: Obschon sich die Mitte und die EVP bei der Volksabstimmung noch gegen einen Abriss gestellt hatten, begrüssen sie nun den Weiterzug des Stadtrats. Es gelte den Volksentscheid umzusetzen.

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