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Verwaltungsgericht rügt Gemeinderat von Oetwil

Private Eigentümer wollten ein Haus aus dem 17. Jahrhundert durch einen Neubau ersetzen. Die Gemeinde gab grünes Licht. Der Heimatschutz aber rekurrierte und erhält nun teilweise recht.

Redaktion
Züriost
Wegen fast 400-jährigen Hauses
Das Haus an der Schulhausstrasse 27 darf nicht abgerissen werden.
Das Haus an der Schulhausstrasse 27 darf nicht abgerissen werden. Zu diesem Schluss kommt das Verwaltungsgericht.
Foto: Patrick Gutenberg

Zahlreiche Fensterscheiben sind zerborsten, der Garten ist verwildert: Bewohnt ist die Liegenschaft an der Schulhausstrasse 27 in Oetwil schon lange nicht mehr. Bauvisiere zeigen jedoch, dass sich das ändern soll.

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