Die Wahl der Sekundarschulpflege ist ungültig
Eklat in Dübendorf: Die Sekundarschulpflege muss erneut gewählt werden. Ein ehemaliger Gemeinderat kritisierte die Durchführung der Wahl – und bekam Recht.

«Es ist wirklich ärgerlich», sagt Andreas Sturzenegger (FDP), der Präsident der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach. Vor einem halben Jahr begann die Legislatur der neu zusammengesetzten Schulpflegen, jetzt muss die Wahl jedoch gemäss einem Bundesgerichtsurteil wiederholt werden.
Der Entscheid des Bundesgerichts beendet einen rund einjährigen Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen SP-Gemeinderat Theo Zobrist der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach und dem Dübendorfer Stadtrat.

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