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Blick auf das Schönau-Ensemble: Hier soll dereinst ein neues Wetziker Quartier entstehen. Archivfoto: Züriost

Das zehnjährige Hick-Hack um das Schönau-Areal in Wetzikon

Seit nunmehr zehn Jahren wird über das Schönau-Areal in Wetzikon diskutiert und gestritten. Wann auf dem Gelände einer ehemaligen Spinnerei ein neues Quartier entsteht, ist unklar. Für alle, die längst den Überblick über die Debatte verloren haben, folgt hier ein kurzer Überblick.

Blick auf das Schönau-Ensemble: Hier soll dereinst ein neues Wetziker Quartier entstehen. Archivfoto: Züriost

Veröffentlicht am: 02.11.2022 – 15.25 Uhr

Die Arealentwicklungsfirma Hiag stellt erstmals öffentlich ein Bauprojekt zur zukünftigen Entwicklung der Schönau vor und erntet damit harte Kritik. Die Hiag ist inzwischen seit zwei Jahren Besitzerin des rund 38'000 Quadratmeter umfassenden Geländes.

Frühling 2012

Eine Petition für ein Kulturhaus in der Schönau wird eingereicht. Der Gemeinderat geht nur teilweise drauf ein.

Mai 2012

Architekt Roland Leu, Mieter in der Schönaufabrik, reicht eine Initiative gegen den geplanten Neubau ein.

Sommer 2012

Der Gemeinderat erklärt die Initiative Leu für ungültig. Leu rekurriert.

Oktober 2012

Vandalen zerstören das Baugespann auf der Schönau-Wiese.

April 2013

Der Bezirksrat erklärt die Initiative Leu für gültig. Sie kommt vor die Gemeindeversammlung.

Mai 2013

Runder Tisch mit Leu und Hiag zur Zukunft der Schönau scheitert.

Juni 2013

Demonstration gegen das Schönau-Projekt der Hiag in Wetzikon.

22. Juni 2013

Die Wetziker Gemeindeversammlung heisst die Initiative Leu gut.

24. September 2013

Die Hiag reicht Beschwerde gegen den Gemeindeversammlungsentscheid ein.

Oktober 2013

Der Bezirksrat befindet den Gemeindeversammlungsentscheid für rechtens. Die Hiag zieht den Fall vor Baurekursgericht.

Juni 2014

Das Baurekursgericht entscheidet, dass die Hiag-Baubewilligung ungültig, der Volksentscheid aber gültig ist. Die Hiag zieht vor Verwaltungsgericht.

September 2014

Das Verwaltungsgericht stützt den Entscheid der Vorinstanz. Die Hiag geht vor Bundesgericht.

Juni 2015

Abschliessender Entscheid des Bundesgerichts: die bereits erteilte Baubewilligung wird für ungültig erklärt.

März 2016

Die Stadt Wetzikon kündigt einen Gestaltungsplan fürs Areal Schönau an.

Dezember 2017

Der Gestaltungsplan Schönau liegt öffentlich auf.

September 2018

Der Gestaltungsplan wird unter Beizug verschiedener Experten überarbeitet und es erfolgt eine zweite Vorprüfung durch den Kanton. Besonderer Fokus: Gestaltung und Schutz der Aussenräume, Zusammenspiel der Neubauten mit den Bestandesbauten.

2019-2020

Start Mitwirkungsverfahren für das historische Baumwollmagazin – das Gebäude soll mit öffentlichen Nutzungen künftig das Herz der Schönau werden.

Winter 2020

Einreichen des überarbeiteten Gestaltungsplans an den Kanton zur 3. Vorprüfung.

Frühling 2021

3. Vorprüfung des Gestaltungsplans durch den Kanton abgeschlossen.

Sommer 2021

Festsetzung des öffentlichen Gestaltungsplans durch Stadtrat und Parlament geplant. Danach ist eine abschliessende Genehmigung durch den Kanton erforderlich.

Herbst/Winter 2021/22

Exponenten der SP Wetzikon reichen Rekurs gegen den Stadtratsbeschuss zur Festsetzung des Gestaltungsplans im Parlament ein.

April 2022

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich geht auf den Rekurs nicht ein. Die Rekursführenden wollen den Entscheid akzeptieren und nicht weiterziehen.

Juni 2022

Der Gestaltungsplan Schönau kommt vors Parlament. Die Fachkommission I beantragt einige Änderungen zum Entwurf des Stadtrats.

7. November 2022


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