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Foto: Christian Brändli

Bubiker können nun einfacher gegen 5G-Antennen vorgehen

In Bubikon kann neu gegen Antennenprojekte im Baubewilligungsverfahren rekurriert werden. Der Gemeinderat will so die Diskussionen um die sensible Thematik vereinfachen.

Foto: Christian Brändli

Veröffentlicht am: 19.10.2022 – 14.23 Uhr

5G-Antennen sind in Bubikon schon länger ein Thema. In der Kritik stehen vor allem die im sogenannten Bagatellverfahren bewilligten Sende-Anlagen mit einer Leistung von mehr als sechs Watt. Diese wurden bisher von der kantonalen Fachstelle für nichtionisierende Strahlung (NIS) beurteilt und bewilligt.

Bubiker 5G-Kritiker machen mobil

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Zahlreiche Anfragen an Gemeinderat

Obwohl die 5G-Technologie in Bubikon schon Einzug gehalten hat, setzt sich eine IG gegen den Bau Beitrag in Merkliste speichern Wie der Gemeinderat in einer Medienmitteilung schreibt, habe er «sich nach eingehender Beratung dafür entscheiden», diese Antennenprojekte dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren zu unterstellen. Er macht damit von der Möglichkeit Gebrauch, auf Bagatelländerungen insgesamt zu verzichten.

Dies sei möglich, obschon das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) grundsätzlich einen im ganzen Kanton einheitlichen Vollzug des Bagatellverfahrens anstrebe. 

Mehr Transparenz für Bürger

Alle Antennenprojekte werden nun neu als ordentliche Bauprojekte ausgeschrieben und dem entsprechenden Bewilligungsverfahren auf Geminde-Ebene unterworfen. Somit kann auch bei 5G-Antennen im Rahmen der ordentlichen Planauflage Einsicht in Pläne genommen werden und gegen das Projekt rekuriert werden.

Der Gemeinderat will damit Transparenz und Mitsprachemöglichkeit bei diesen sensiblen Projekten verbessern. Er hofft, sich auch von aufwändigen Beratungen und Diskussionen zu entlasten, die das bisherige Bagatellverfahren mit sich brachte. (gig)


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