Es geht um nicht weniger, als einen Verstoss gegen Bundesrecht: in Egg und Russikon. Die zwei Oberländer Gemeinden wollten nach Abstimmungen an Gemeindeversammlungen auf die Abgabe eines Mehrwertausgleichs verzichten.
Der Zürcher Regierungsrat hält nun auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat, die sich ebenfalls um den Mehrwertausgleich drehte, fest: Die Gemeinden handeln damit zuwider einem höchstrichterlichen Urteil aus Lausanne.
Angemessenen Ausgleich schaffen
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