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Gemäss Bundesgericht muss in jedem Fall ein Mehrwertausgleich erfolgen muss. Symbolfoto: Seraina Boner

Diese Aktion des Kantons sorgt in Russikon und Egg für «Riesenfrust»

In Egg und Russikon sollte es keine Abgabe eines Mehrwertausgleichs geben. So der Plan der beiden Gemeinden. Doch das Bundesgericht ist anderer Meinung.

Gemäss Bundesgericht muss in jedem Fall ein Mehrwertausgleich erfolgen muss. Symbolfoto: Seraina Boner

Veröffentlicht am: 22.09.2022 – 16.23 Uhr

Es geht um nicht weniger, als einen Verstoss gegen Bundesrecht: in Egg und Russikon. Die zwei Oberländer Gemeinden wollten nach Abstimmungen an Gemeindeversammlungen auf die Abgabe eines Mehrwertausgleichs verzichten.

Der Zürcher Regierungsrat hält nun auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat, die sich ebenfalls um den Mehrwertausgleich drehte, fest: Die Gemeinden handeln damit zuwider einem höchstrichterlichen Urteil aus Lausanne.

Angemessenen Ausgleich schaffen

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