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Bereits an der Gemeindeversammlung am 13. Juni im Chesselhuus hatten die beiden Rekurrenten ihre Absichten angekündigt. Archivfoto: Fabio Meier

Bezirksrat weist Rekurs gegen Pfäffiker Gemeinderat ab

Gegen die Vorbereitung sowie die Durchführung der Pfäffiker Gemeindeversammlung vom Juni wurde ein Rekurs eingereicht. Jetzt hat der Bezirksrat Stellung bezogen.

Bereits an der Gemeindeversammlung am 13. Juni im Chesselhuus hatten die beiden Rekurrenten ihre Absichten angekündigt. Archivfoto: Fabio Meier

Veröffentlicht am: 16.09.2022 – 14.18 Uhr

Im Juni hatte die Pfäffiker Gemeindeversammlung einen Kredit von 1,43 Millionen Franken zur Sanierung des Krebsiweihers und zur Offenlegung des Gemisbächli bewilligt. Im Anschluss haben zwei Stimmberechtigte einen Stimmrechtsrekurs eingelegt. Nun hat der Bezirksrats einen Entscheid gefällt.

Im Rekurs wurden diverse Vorwürfe gegenüber dem Gemeinderat erhoben: So seien etwa Mängel im beleuchtenden Bericht an der Versammlung nicht korrigiert oder ergänzt worden.

Namentlich seien die nötigen Landverhandlungen beim Gemisbächli mit den betroffenen Grundeigentümern nicht wie vom Gemeinderat dargestellt «einvernehmlich» verlaufen. Das Gegenteil sei der Fall und der Gemeinderat habe damit der Gemeindeversammlung wichtige Informationen vorenthalten, um einen positiven Entscheid zu erwirken.

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Der Krebsiweiher in Pfäffikon soll saniert und das Gemisbächli offengelegt werden. Beitrag in Merkliste speichern Auch wurde die von der SVP eingereichte Initiative «Kulturgut Dorfbach und Wasserrechte schützen – Wasserkraft nützen» im Bericht nicht erwähnt. Die diesbezüglichen Informationen des Gemeinderates an der Gemeindeversammlung seien ohne fachliche Grundlage erfolgt. Schliesslich habe der Gemeindepräsident als Versammlungsleiter die Abstimmung über einen Teilrückweisungsantrag fälschlicherweise verweigert. Deshalb sei der Beschluss der Gemeindeversammlung aufzuheben.

Keine Rüge vor Ort

Wie der Bezirksrat nun schreibt, seien die im Bericht enthaltenen Informationen objektiv abgefasst worden. Dass der beleuchtende Bericht keine Information zur eingereichten Initiative beinhaltet, sei nicht zu beanstanden.

Weiter wurde im Rekurs der Vorwurf erhoben, anlässlich der Gemeindeversammlung seien Verfahrensvorschriften verletzt worden. Auch diesen Punkt weist der Bezirksrat zurück, da vor Ort niemand das Wort ergriffen habe um Kritik zu äussern. «Anlässlich der Gemeindeversammlung wurde weder die Versammlungsleitung noch die Stimmabgabe gerügt. In dieser Hinsicht tritt der Bezirksrat auf den Rekurs nicht ein.»

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Es sei damit nicht ersichtlich, dass die Stimmberechtigten bei der Äusserung ihres politischen Willens in «unzulässiger Weise beeinflusst oder ihr Antragsrecht in unzulässiger Weise beschnitten» worden wären. Der Bezirksrat stellt keine Verletzung von Verfahrensvorschriften fest. (lcm)


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