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An einer Mitwirkungsveranstaltung im September können die Varianten öffentlich diskutiert werden. PD

Drei Varianten für Alterswohnungen im Luppmenpark

Ein Baurecht scheint gesetzt – es gibt aber drei realistische Varianten, wie dieses gestaltet werden kann. Dies das Ergebnis einer eingehenden Überprüfung von Finanzierungsfragen hin zum Bau von Alterswohnungen im Hittnauer Luppmenpark. 

An einer Mitwirkungsveranstaltung im September können die Varianten öffentlich diskutiert werden. PD

Veröffentlicht am: 29.07.2022 – 09.04 Uhr

Das Ziel ist bereits länger klar: Das Projekt « Boule » , Sieger des im ersten Halbjahr 2021 durchgeführten Architekturwettbewerbs für Alterswohnungen im Hittnauer Luppmenparkt, soll realisiert werden. Dass dies nur in Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und der Genossenschaft Alterswohnen Luppmenpark (GAL) möglich sein würde, hatte Gemeindepräsident Carlo Hächler bereits an der kurzen Info-Veranstaltung im Vorfeld der Gemeindeversammlung vom 20. Juni betont.

Weniger klar ist bisher der Weg zum Ziel, insbesondere bezüglich Finanzierung. Anlässlich des öffentlichen Mitwirkungsanlasses vom 7. Mai war zweierlei deutlich geworden. Zum einen das Bedürfnis der Bevölkerung nach detaillierten Informationen zur Finanzierungsform. Zum andern auch der klare Wunsch, die Gemeinde möge die GAL in finanzieller Hinsicht spürbar unterstützen.

Echte Wahlmöglichkeit

Auf dieser Grundlage wurde seitens der Gemeinde der Fächer an Möglichkeiten nochmals geöffnet, wie es in einer Mitteilung heisst. Dabei ging es im Wesentlichen um die Fragen, ob Baurecht oder Eigentumsübertragung die bessere Option darstellt, und ob das gesamte Areal inklusive Altbauten oder nur Teile davon der GAL zur Verfügung gestellt werden sollen.

Die Bewertung dieser Fragen wurde sowohl aus Sicht der Gemeinde als auch der GAL vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde auch deutlich, dass die zeitliche Staffelung eine wesentliche Rolle spielen kann. So sei es gut vorstellbar, zunächst die Neubauten zu erstellen und die Altliegenschaften erst einige Jahre später zu sanieren. So verteile sich das Investitionsvolumen auf einen längeren Zeitraum.

Chancen und Risiken gewichten

Als Resultat des Prozesses liegen nun drei Varianten vor. Sie beruhen alle auf einem Baurecht, unterscheiden sich aber in Bezug auf die Bestandesbauten, welche dieses Baurecht umfasst. Dies ist für die Finanzierung von erheblicher Bedeutung, denn die Altbauten weisen einen Sanierungsbedarf von gegen 8 Millionen Franken auf – womit sich die Frage stellt, wer dafür aufkommt oder wie hoch die Beteiligung der Gemeinde ausfällt. Gemeinde und GAL stimmen darin überein, dass eine solche Beteiligung verzinslich zu sein hat.

An einer nächsten Mitwirkungsveranstaltung am 3. September werden die drei Varianten im Detail vorgestellt. Die Anwesenden werden die Möglichkeit erhalten, Chancen und Risiken, Vor- und Nachteile aus ihrer Sicht einzuschätzen und zu bewerten. Die Ergebnisse des Anlasses sollen die Grundlage bilden für den Entscheid, welche Variante zur Abstimmungsreife gebracht werden soll. Und auch, wie der Zeitplan bis zum erforderlichen Urnengang ausgestaltet werden kann.

Ursprünglich hätte das Hittnauer Stimmvolk  am 27. September an der Urne über das Projekt Alterswohnen Luppmenpark befinden sollen. Dieser Termin wurde jedoch im Anschluss an den Info-Anlass im Mai verschoben – bisher steht noch kein Ersatzdatum fest. 

Die Mitwirkungsveranstaltung zum Alterswohnen Luppmenpark findet am  Samstag, 3. September, von 9 bis 12 Uhr im  Kirchgemeindehaus Hittnau statt. 


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