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Der Krebsiweiher soll saniert werden. Zwei Stimmberechtigte aus Pfäffikon haben dagegen einen Stimmrechtsrekurs eingelegt. Foto: Leserbild Max Studer

Rekurs gegen Beschluss der Pfäffiker Gemeindeversammlung

Der Krebsiweiher in Pfäffikon soll saniert und das Gemisbächli offengelegt werden. Gegen diesen Beschluss der Pfäffiker Gemeindeversammlung vom 13. Juni haben zwei Stimmberechtigte beim Bezirksrat einen Stimmrechtsrekurs eingelegt.

Der Krebsiweiher soll saniert werden. Zwei Stimmberechtigte aus Pfäffikon haben dagegen einen Stimmrechtsrekurs eingelegt. Foto: Leserbild Max Studer

Veröffentlicht am: 20.07.2022 – 13.00 Uhr

Die Gemeindeversammlung in Pfäffikon hat am 13. Juni einen Kredit von 1,43 Mio. Franken zur Sanierung des Krebsiweihers und zur Offenlegung des Gemisbächli bewilligt.

Schon während der Versammlung bemängelten zwei Stimmberechtigte den beleuchtenden Bericht der Gemeinde. Dieser Bericht, der als Entscheidungsgrundlage zur Beurteilung des Kreditantrags diente, habe falsche Informationen enthalten, so die Kritik der beiden Gemeindemitglieder. 

Die nötigen Landverhandlungen beim Gemisbächli mit den betroffenen Grundeigentümern seien nicht wie vom Gemeinderat dargestellt «einvernehmlich» verlaufen. Das Gegenteil sei der Fall und der Gemeinderat habe damit der Gemeindeversammlung wichtige Informationen vorenthalten, um einen positiven Entscheid zu erwirken.

Weiter werde die eingereichte Initiative der SVP «Kulturgut Dorfbach und Wasserrechte schützen – Wasserkraft nützen» nicht erwähnt. Die diesbezüglichen Informationen an der Gemeindeversammlung des Gemeinderates seien ohne fachliche Grundlage erfolgt und schliesslich habe der Gemeindepräsident als Versammlungsleiter die Abstimmung über einen Teilrückweisungs-Antrag fälschlicherweise verweigert. Deshalb sei der Beschluss der Gemeindeversammlung aufzuheben.

Gemeinderat beantragt Rekursabweisung

Der Gemeinderat hat nach Aufforderung durch den Bezirksrat zu den Vorwürfen Stellung genommen. Er ist überzeugt, die Stimmberechtigten korrekt informiert zu haben.

Der beleuchtende Bericht enthalte alle für die Kreditbewilligung notwendigen Informationen, wie aus der am Mittwoch veröffentlichten Medienmitteilung hervorgeht. Die Landbeanspruchung durch die Offenlegung des Gemisbächli sei Teil des separaten Bewilligungsverfahren gemäss Gewässerschutzgesetz.

Die Grundeigentümer hätten dem Gemeinderat zwar relativ kurz vor der Gemeindeversammlung mitgeteilt, dass sie der geplanten Landabtretung so nicht zustimmen wollen. An sich sei dieser Umstand aber für die gemeinderechtliche Kreditbewilligung unerheblich, so die Gemeinde in ihrer Mitteilung. 

SVP reichte Initiative zu spät ein 

Die Initiative der SVP sei erst eingereicht worden, nachdem der Gemeinderat den Antrag und den Bericht zur Vorlage schon verabschiedet hatte. Ausserdem, so die Gemeinde, entfalten Initiativen keine Vorwirkung.

Zur Abstimmung über Rückweisungsanträge hält der Gemeinderat fest, dass die Stimmberechtigten eine Vorlage zurückweisen können, wenn das Geschäft nicht entscheidungsreif ist, wichtige Informationen für eine Entscheidung fehlen oder sie nicht in der Lage sind, Einzelheiten spontan und sachgerecht zu ändern.

Das kantonale Gemeindegesetz spreche in den §§ 22 und 23 immer von «Vorlagen» und «Geschäften» als Ganzes. Das gelte nicht nur für Änderungsanträge zu Vorlagen sondern auch zu Rückweisungsanträgen.

Deshalb sei weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung von Teilrückweisungsanträgen die Rede, weil bei einer Aufteilung der Vorlage die damit verbundenen Konsequenzen an der Gemeindeversammlung kaum abschliessend und sachgerecht geklärt werden könnten. An der Gemeindeversammlung müsse aber über die Konsequenzen der zu fassenden Beschlüsse Klarheit herrschen.

Der Ball liegt nun beim Bezirksrat Pfäffikon, der als Rekursinstanz einen Entscheid fällen muss. Der Gemeinderat von Pfäffikon beantragt, den Rekurs abzuweisen. (mue)

 


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