Jetzt ist das Parlament an der Reihe – Baurekursgericht weist Beschwerde ab
Im April rekurrierte eine Gruppe der Wetziker SP gegen die den Stadtratsbeschuss, den Gestaltungsplan Schönau vom Parlament festsetzen zu lassen. Nun hat das Baurekursgericht die Beschwerde abgewiesen. Die Beschwerdeführer zeigen sich enttäuscht.
Gestaltungsplan Schönau

«Wir sind enttäuscht», sagt Brigitte Rohrbach. Gemeinsam mit Exponenten der Wetziker SP hatte sie im April dieses Jahres Rekurs gegen den Entscheid des Stadtrats eingelegt, den Gestaltungsplan Schönau ans Parlament zu überweisen. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat diesen Rekurs nun abgelehnt.

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