An der Einführung des kommunalen Mehrwertausgleichs will sich Fällanden nicht die Finger verbrennen. An der Gemeindeversammlung in der Zwicky-Fabrik, sorgte ein Antrag eines Stimmbürgers, dass über das derzeit heikle Traktandum am Mittwochabend noch nicht entschieden wurde. Der Votant argumentierte, dass eine Rechtsunsicherheit in dieser Sache bestehe und beantragte eine Verschiebung des Geschäfts.
Damit bezog er sich auf die beiden Fälle in Egg und Russikon, wo sich der Souverän an den jeweiligen Gemeindeversammlungen am Montagabend gegen eine Erhebung dieser Mehrwertabgabe ausgesprochen hatte. Nachdem Grüningen am Dienstag dasselbe vorhatte, wurde es jedoch vom Kanton ermahnt, dass die Gemeinde gemäss eines Bundesgerichtsurteils vom 4. April eine solche Abgabe erheben müsse. Was das nun für die Gemeinden Egg und Russikon bedeutet, ist derzeit noch unklar.
Was der kommunale Mehrwertausgleich ist
Der kommunale Mehrwertausgleich ist eine Abgabe, die Gemeinden bei einer Auf- oder Umzonung eines Grundstücks erheben können. Eine solche wird beispielsweise bei einer Gewinnschöpfung fällig, die nach einer Umzonung von Industriegebiet in Wohngebiet entsteht.
Vor dieser Unklarheit fürchteten sich offenbar auch die Fällander. Das Gros der 51 anwesenden Stimmberechtigten entschied sich nämlich für die Verschiebung der Revision des Bau- und Zonenordnung (BZO) und den damit einhergehenden Mehrwertausgleich. Weil mit diesem Traktandum auch gleich noch die Verordnung über den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds verbunden ist, wurden gleich zwei Geschäfte vertagt.
Über diese würde nun zu einem «späteren Zeitpunkt» entschieden, sagte Gemeindepräsident Tobias Diener (FDP). «Dann haben wir wohl auch neue Kenntnisse und können voraussetzen, dass keine Rechtsunsicherheit mehr besteht.»
Traktandenflut wegen Einheitsgemeinde
Doch der Gemeindeversammlung blieben immer noch sieben weitere Traktanden. Grund für diese Vielzahl ist gemäss Diener, dass Fällanden erst seit kurzem eine Einheitsgemeinde ist. «Wir haben deswegen sehr viele Gesetze, über die die Bevölkerung entscheiden muss.»
Besonders zu reden gab die Teilrevision der Entschädigungsverordnung. Die bisher gültige stammt noch aus dem Jahr 2001. Diener machte klar, dass in den Vergütungen für die Behörden immer noch im Vordergrund stehe, dass es sich um Milizämter handle. So verzichte Fällanden im Gegensatz zu anderen Exekutiven auf Sitzungsgelder.
Gemäss dem Antrag der Gemeinde steigen die Saläre der Gemeinderäte von 34'900 Franken auf 38'000 Franken jährlich. Der Gemeindepräsident erhält neu 4860 Franken mehr und verdient somit 55’000 Franken. Die gleiche Entschädigung entfällt auf das Schulpräsidium, dies jedoch mit einem satten Anstieg um 14'281 Franken. Diener erklärt diesen Umstand mit der damit verbundenen Doppelrolle. Der Schulpräsident ist von Amtes wegen noch Gemeinderat und habe damit einen deutlich höheren Aufwand als bisher.
Unzufriedene RPK
Dies sei auch die Meinung der vier Schulpflegemitglieder, die ihrerseits auf rund 2400 Franken pro Person verzichten, weil ihr Arbeitsaufwand entsprechend geringer werde.
Nicht restlos zufrieden mit den Neuerungen zeigte sich die Rechnungsprüfungskommission (RPK). Die neuen Entschädigungen des Gemeinde- und RPK-Präsidenten seien im Vergleich zu deren der anderen Mitglieder nicht gerechtfertigt und daher zu hoch angesetzt. «Die zu erbringende Mehrarbeit fällt vor allem bei den Mitgliedern und nicht bei den Präsidien an.» Dennoch empfahl die Kommission der Verordnung zuzustimmen.
Ein Votant nahm das Geschäft zum Anlass, eine aus seiner Sicht Kaskade des Behördenversagens herunterzuleiern. So nannte er etwa mangelnde Parkplatzmöglichkeiten für LKW-Fahrer, oder dass Behörden immer mehr Arbeiten an Private auslagerten.
Worauf er den Antrag stellte, dass Gemeinderäte und der Gemeindepräsident keine Anpassung ihrer Saläre bekommen. Ausserdem soll das Schulpräsidium mit 38'000 Franken statt 55'000 Franken abgegolten werden. Doch der Antrag blieb chancenlos und die Stimmberechtigten folgten letztlich dem ursprünglichen Vorschlag des Gemeinderats.
Die weiteren Geschäfte der Gemeindeversammlung
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