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Die Stimmberechtigten erhalten künftig bei Majorzwahlen ein Beiblatt, auf dem alle Kandidierenden gelistet sind. Symbolbild KEYSTONE/Ennio Leanza

Kantonsrat stimmt neuem Beiblatt für Majorzwahlen zu

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich sollen bei Majorzwahlen künftig zusammen mit den Wahlunterlagen ein Beiblatt erhalten, auf dem die Kandidierenden aufgelistet sind. Der Kantonsrat hat einer entsprechenden Änderung zugestimmt.

Die Stimmberechtigten erhalten künftig bei Majorzwahlen ein Beiblatt, auf dem alle Kandidierenden gelistet sind. Symbolbild KEYSTONE/Ennio Leanza

Veröffentlicht am: 09.05.2022 – 09.30 Uhr

Voraussichtlich ab den kantonalen Wahlen 2023 werden die Stimmberechtigten ein Beiblatt erhalten, auf dem die Kandidaten aufgelistet sind. 

Die Schlussabstimmung im Kantonsrat fiel am Montag mit 122 Ja zu 43 Nein-Stimmen deutlich aus. Nein-Stimmen kamen vorwiegend aus den Reihen der SVP.

Bei Wahlen auf kommunaler Ebene, also etwa bei Gemeinderats- oder Stadtratswahlen, konnte den Wahlunterlagen bereits bisher ein Beiblatt mit Informationen zu den Kandidierenden beigefügt werden. Es besteht jedoch keine Pflicht dazu. Bei Majorzwahlen auf kantonaler Ebene, also bei Regierungsrats- und Ständeratswahlen, wurde bisher hingegen kein Beiblatt erstellt.


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