nach oben

Anzeige

Foto: Pixabay

Genesen-Zertifikat gibts jetzt auch nach Schnelltest

Der Zugang zu den Covid-Zertifikaten für Genesene wird leichter: Genesene erhalten das dieses ab Montag auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest. Diese Zertifikate werden grundsätzlich international anerkannt.

Foto: Pixabay

Veröffentlicht am: 27.04.2022 – 09.22 Uhr

Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dass Genesene das Covid-Zertifikat auch nach einem Schnelltest erhalten sollen. Somit hat er die Regelungen der EU nachvollzogen. Die Zertifikate können neu und für positive Testergebnisse auch rückwirkend per 1. Oktober ausgestellt werden. Heute sind international gültige Zertifikate für Genesene nur erhältlich, wenn ein positiver PCR-Test die Infektion bestätigt hat.

Neu wird das Zertifikat auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest oder nach einer laborbestätigten immunologischen Analyse auf das Coronavirus Sars-CoV-2 ausgestellt. Solche Zertifikate wurden in der Schweiz schon im Januar und Februar 2022 ausgestellt, waren aber damals nur in der Schweiz gültig.

Wer ein solches «Schweizer Zertifikat» hat, muss es neu beantragen und ausstellen lassen, damit es im Ausland benutzt werden kann. Der Bundesrat setzte die entsprechenden Bestimmungen in der Covid-Zertifikat-Verordnung per 2. Mai in Kraft.

Konkret gilt das Zertifikat 180 Tage ab dem elften Tag nach dem positiven Resultat des Antigen-Schnelltests. Wer es nachträglich beantragen will, muss dafür die Teststelle kontaktieren, die den Antigen-Schnelltest durchgeführt hat. Kann sie nicht weiterhelfen, können sich Gesuchsteller an die nationale Antragsstelle wenden.

Ob das Covid-Zertifikat für Genesene im Ausland akzeptiert wird, muss im Zielland der Reise abgeklärt werden. Dasselbe gilt für Zertifikate für Geimpfte, die je nach Regelung im Zielland unterschiedlich lange gelten. In der Schweiz sind Zertifikate für Geimpfte 270 Tage lang gültig.

Neues zum Covid-19-Gesetz

Der Bundesrat will zudem einige Punkte aus dem Covid-19-Gesetz bis Sommer 2024 verlängern. Unter anderem geht es um die Entwicklung von Medikamenten, die Zertifikate für Auslandreisen und die Übernahme von Testkosten.

Für die heute vom Bund bezahlten Tests sollen ab 2023 die Kantone aufkommen. Der Bundesrat will mit der Verlängerung sicherstellen, dass einzelne Instrumente zur Bewältigung der Pandemie auch nach 2022 noch verfügbar sind.

Trotz Stabilisierung der Lage geht er davon aus, dass es auch in Zukunft zu saisonalen Ausbrüchen des Virus Sars-CoV-2 kommen wird. Die Vorschläge sind bis 9. Mai in der Vernehmlassung.


Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige