Am 15. Mai stimmen die Gemeinden des Zweckverbands Spital Uster über die Rechtsumwandlung in eine Aktiengesellschaft ab. Anfang April veröffentlichte das Forum Hittnau zu dieser Vorlage seine Abstimmungsempfehlung und schloss dieses mit einer Nein-Parole. Diese rief nun den Gemeinderat Hittnau auf das Programm.
«Die Argumentationen weisen auf keine sachliche politische Auseinandersetzung mit der Vorlage hin, zudem erscheinen sie faktenfrei», heisst es in einer Mitteilung. Man finde es schade, dass das Forum Hittnau nicht die bevorstehende Veranstaltung in Pfäffikon abgewartet oder Verantwortliche des Spital Uster zu einer Anhörung eingeladen habe.
Zu drei Argumenten wolle man in Rücksprache mit den Verantwortlichen des Spital Uster wie folgt Stellung nehmen:
Gewinn erwirtschaften
Forum Hittnau: Der Entwurf der Weisung für die Volksabstimmung enthält den unmissverständlichen Hinweis, die Spital Uster AG müsse Gewinne erwirtschaften können. Es ist jedoch eine der zentralsten Staatsaufgaben, der Bevölkerung ein gutes Gesundheitswesen zur Verfügung zu halten. Weshalb Spitäler als wohl wichtigste Anbieter im Gesundheitswesen Gewinne anstreben sollten, ist nicht nachvollziehbar.
Der Gemeinderat hält fest, «im Gegensatz zu einem privaten Unternehmen mit frei kalkulierbaren Preisen, müssen sich die Spitäler einem nationalen Tarifsystem unterstellen», das neben den laufenden Kosten auch einen Anteil für notwendige Investitionen vorsehe. Wenn von Gewinn gesprochen werde, dann handle es sich dabei um den Anteil, den das Spital zur laufenden Erneuerung seiner Substanz benötige.
Im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung hätten Spitäler selten einen kostendeckenden Bereich. «Einzig mit Zusatzversicherten-Tarifen kann noch ein Überschuss erzielt werden.» Es heiss im Schreiben weiter, dass Spitäler wie das Spital Uster «ausser diesen Einnahmen keine weiteren Ertragsquellen haben, die ihnen die Neubeschaffung von medizinischen Geräten, Hardund Software und auch Bauprojekte» ermöglichten.
Möglichkeit anderer Rechtsformen
Forum Hittnau: Auch wenn viele Regionalspitäler bereits in der Form von AGs betrieben werden, spricht das nicht per se für diese Rechtsform. Immerhin sind die zwei wohl grössten kantonalen Spitäler, das Kantonsspital Winterthur (KSW) und das Universitätsspital Zürich (USZ), gerade nicht als AG aufgestellt. Sie stehen unter der direkten Aufsicht des Regierungsrates und der Oberaufsicht des Kantonsrates, also von gewählten Behörden, die sicherstellen, dass das Gesundheitswesen sich am Wohl der Gesamtbevölkerung orientiert.
Die beiden genannten Spitäler seien selbständige öffentliche Anstalten. Das sei beim Kanton als alleiniger Eigentümer noch machbar, «bei Gemeinden (das wäre dann bei mehreren Gemeinden eine interkommunale selbständige Anstalt) aber mit erheblichen Nachteilen verbunden», wie der Gemeinderat schreibt. Mit der selbstständigen Anstalt gäbe es keine stabile Eigentümerschaft wie bisher, «denn wenn eine Gemeinde zerfällt, zerfällt das gesamte Konstrukt».
Letztlich sei dieser Aspekt ein wesentlicher Treiber für die Haltung der Gemeinden zur Umwandlung der Rechtsform in eine AG.
Angebotsbegrenzung
Forum Hittnau: Was würde geschehen, wenn das Spital Uster seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen könnte? Es könnte der Versuchung erliegen, sein Angebot nach rein wirtschaftlichen Kriterien zu begrenzen oder aber die Behandlungsdauer um jeden Preis abzukürzen, was allerdings beides kaum im Sinne der Bevölkerung und des einzelnen Patienten, der einzelnen Patientin wäre.
Aufgrund der Leistungsausrichtung des Spitals Uster auf die Basispakete Medizin und Chirurgie sei eine Ausrichtung des Angebots nach rein wirtschaftlichen Verhältnissen gar nicht möglich, so der Hittnauer Gemeinderat. Dies auch deshalb, weil das Spital der Gesundheitsdirektion unterstehe, welche die Leistungsangebote mit der Spitalliste steuere. «Die Einhaltung der Spitalliste erfolgt übrigens völlig unabhängig von der Rechtsform, die hier keinerlei Rolle spielt.»
Der Gemeinderat hält fest, dass im Hinblick auf die neue Spitalliste 2023 die Erteilung des provisorischen Leistungsauftrags aufgrund der schlechten Jahresergebnisse der letzten Jahre erfolgt sei, unabhängig von einer bestimmten Rechtsform. «Alle Spitäler im Kanton Zürich haben die Vorgabe, ihre Fallkosten innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu halten. Dies muss auch das Spital Uster akzeptieren.»
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