nach oben

Anzeige

abo

Der Dübendorfer Stadtrat hat gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu unrecht Sekundarschulpflegemitglieder... , ...in Stiller Wahl bestätigt. Der Stadtrat rekurriert nun gegen den Entscheid vor Bundesgericht. Foto: Christian Merz

Urteil inakzeptabel – Dübendorf zieht vor Bundesgericht

Sechs Mitglieder der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach wurden im letzten Dezember still gewählt. Ein Vorgehen, das nicht rechtens war, wenn es nach dem Verwaltungsgericht geht. Die Stadt Dübendorf ist anderer Meinung: Sie zieht vor Bundesgericht.

Der Dübendorfer Stadtrat hat gemäss dem Urteil des Verwaltungsgerichts zu unrecht Sekundarschulpflegemitglieder... , ...in Stiller Wahl bestätigt. Der Stadtrat rekurriert nun gegen den Entscheid vor Bundesgericht. Foto: Christian Merz

Veröffentlicht am: 20.04.2022 – 12.42 Uhr

Knall in Dübendorf: Das Verwaltungsgericht hebt die stille Wahl von sechs Mitgliedern der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach auf. Diese wurden letzten Dezember vom Dübendorfer Stadtrat in einem stillen Verfahren als gewählt erklärt – dazu sei er aber gar nicht befugt gewesen, hält das Verwaltungsgericht nun in einem kürzlich publizierten Urteil fest.

Schulgemeinden könnten die Aufgaben der Wahlleitung an politische Gemeinden übertragen, dazu brauche es aber eine entsprechende Delegation, heisst es weiter. Eine solche würde in Dübendorf fehlen.

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser
Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!
Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor
Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an.

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Aboshop zum Angebot
Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel? Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Dieser Artikel wurde automatisch aus unseren alten Redaktionssystemen auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: servicedesk@zol.ch

Anzeige

Anzeige