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Die neue Verordnung für die familienergänzende Kinderbetreuung soll ab Beginn 2023 in Kraft treten. Symbolfoto: Keystone

Mehr Gelder für Kinderbetreuung

Die Rütner sprachen sich am Montagabend für die neue Verordnung für familienergänzende Kinderbetreuung aus. Zudem nahmen sie einen Prüfbericht zum Thema Gemeindefusion Bubikon-Dürnten-Rüti zur Kenntnis.

Die neue Verordnung für die familienergänzende Kinderbetreuung soll ab Beginn 2023 in Kraft treten. Symbolfoto: Keystone

Veröffentlicht am: 22.03.2022 – 13.15 Uhr

Gemeindepräsident Peter Luginbühl (FDP) begrüsste am Montagabend nur gerade 50 Stimmberechtigte zur Gemeindeversammlung in der reformierten Kirche Rüti. Der Souverän hatte sich mit drei Geschäften zu befassen.

Carmen Müller Fehlmann (SP) erläuterte die neu ausgestaltete Verordnung über den Bezug von Betreuungszuschüssen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter in der Gemeinde Rüti. Die Referentin unterstrich, dass es gelte, ein bedarfgerechtes Angebot für die familienergänzende Familienbetreuung sicherzustellen. «Nachdem Rüti seit Beginn dieses Jahres eine Einheitsgemeinde ist, gilt es in diesem Konstrukt die gleichen Berechnungsgrundlagen anzuwenden», betonte sie.

In Rüti bestünden aktuell keine privat initiierte Angebote für familienergänzende Kinderbetreuung. «Die angepasste Vorlage berücksichtigt auch diesen Umstand. Neben gemeindeeigenen Anbietern sollen auch private Anbieter von diesen Subventionen profitieren können», führte die Ressortvorsteherin Gesundheit und Alter aus.

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