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Der Volketswiler Thomas Brunner spricht über die Beweggründe für den Rekurs gegen die Abstimmung in Volketswil. Foto: PD

Jetzt spricht der Rekurrent

Der Anwalt Thomas Brunner stellte Fehler in der Kommunikation und im Ablauf der Abstimmung seitens der Volketswiler Schulpflege fest. Aus diesen Gründen rekurrierte er beim Bezirksrat und erhielt Recht.

Der Volketswiler Thomas Brunner spricht über die Beweggründe für den Rekurs gegen die Abstimmung in Volketswil. Foto: PD

Veröffentlicht am: 08.02.2022 – 17.23 Uhr

«Ich finde es bedenklich, dass es meinen Rekurs überhaupt brauchte», kommentiert der Volketswiler Rekurrent Thomas Brunner die aufgehobene Volketswiler Abstimmung. Die gewählten Behörden hätten die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Der Anwalt legte zu Beginn des Jahres Rekurs beim Bezirksrat Uster gegen die Abstimmung zur Einzelinitiative «Einheitsgemeinde» ein. Am Dienstag wurde bekannt, dass der Bezirksrat diesen guthiess und die Initiative am 13. Februar somit aufgehoben ist.

«Ich verfolge das politische Geschehen in Volketswil genau», sagt Brunner. Ihm sei bereits früh aufgefallen, dass die Informationspraxis der Schulpflege nicht den rechtlichen Spielregeln folge. Als er Ende Dezember den erläuternden Bericht der Schulpflege sah, der an die Volketswiler geschickt werden sollte, habe er sofort und innert Frist reagieren müssen.

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