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Corona-Massnahmen bis Ende März verlängert

Die Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar, die 2G-Regeln vorerst bis Ende März. Das hat der Bundesrat beschlossen. Auf weitergehende Massnahmen verzichtete er wie erwartet. Schon bald sollen erste grosse Lockerungsschritte skizziert werden.

Veröffentlicht am: 19.01.2022 – 12.26 Uhr

Die Regeln zur Kontaktquarantäne und die Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar, die übrigen Massnahmen provisorisch bis Ende März. Letztere umfassen die 2G- und die 2G-plus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen sowie die Einschränkung privater Treffen. 

Der Bundesrat verzichtete auf ein Verbot des Präsenzunterrichts an Universitäten und Fachhochschulen.

Lockerungsschritte auf dem Tapet

Verschärfungen auf nationaler Ebene sind vorerst vom Tisch. Der Trend geht eher in Richtung mildere Massnahmen: «Der Bundesrat überprüft laufend, ob die Entwicklung der Pandemie eine frühere Aufhebung der Massnahmen zulässt», hiess es am Mittwoch.

Bereits am 2. Februar wird die Regierung wieder über mögliche Lockerungen diskutieren. Die befürchtete Explosion der Hospitalisationszahlen wegen der Omikron-Welle ist bisher ausgeblieben. 

Erleichterte Einreisebestimmungen

Trotz konfuser Lage beschloss der Bundesrat bereits jetzt kleinere Lockerungen. So müssen geimpfte und genesene Personen ab dem kommenden Samstag vor der Einreise in die Schweiz keinen negativen Test mehr vorweisen.

Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen entfällt gleichzeitig die Pflicht eines zweiten Tests nach der Einreise. Per 25. Januar wird zudem die Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten aufgehoben. 

Testregime angepasst

Weil die Labors wegen der hohen Corona-Fallzahlen am Limit sind, passt der Bundesrat zudem das Testregime im Inland an. Den Kantonen wird empfohlen, das Testen von Risikopersonen sowie wiederkehrende Tests in Gesundheitsinstitutionen und kritischen Infrastrukturen zu priorisieren.

Das Testen von symptomatischen Personen soll auch mit Antigen-Schnelltests möglich sein. Ab dem 24. Januar soll letzterer auch zu einem Zertifikat für Genesene führen. Dieses ist für 270 Tage und ausschliesslich in der Schweiz gültig.

Ab dem 31. Januar wird zudem die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Geimpfte und Genesene von heute einem Jahr auf 270 Tage verkürzt. Wer vor Mai 2021 seine zweite Impfdosis erhalten hat und nicht geboostert ist, könnte also ab dem 1. Februar ohne Covid-Zertifikat dastehen.


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