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Maskenpflicht für Lehrer und ältere Schüler

In der Zürcher Schullandschaft herrscht bezüglich der Corona-Massnahmen ein Flickenteppich. Der Regierungsrat hat deshalb nun die Anforderungen an die Schutzkonzepte neu definiert – Maskenpflicht inklusive. Doch wie immer gibt es auch Ausnahmen.

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Veröffentlicht am: 24.09.2021 – 10.15 Uhr

Der Regierungsrat will die Verbreitung des Coronavirus unter Kindern und Jugendlichen eindämmen und die Neuinfektionen verringern. Dies teilt der Kanton Zürich in einer Medienmitteilung vom 24. September 2021 mit. Ziel sei es, dass der Schulbetrieb auch im Winterhalbjahr möglichst uneingeschränkt stattfinden kann.

Die Schulen im Kanton Zürich sind weiterhin selbst dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Die Mindestanforderungen an die Schutzkonzepte hat der Regierungsrat aber neu in einer Verordnung festgehalten.

Unter anderem können Schulen beim Auftreten von Infektionsfällen eine zeitlich befristete Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schüler anordnen. Klassen, die an repetitiven Tests teilnehmen, werden im Kanton Zürich von der Klassenquarantäne befreit.

Maskentragpflicht für Erwachsene

Weiter hat der Regierungsrat beschlossen, im Bereich der Volksschule in Innenräumen eine Maskentragpflicht für sämtliches Lehr- und Betreuungspersonen sowie für das Schulpersonal einzuführen. In den Schulen der Sekundarstufe II sind grundsätzlich alle Personen, einschliesslich der Schülerinnen und Schüler, zum Tragen einer Maske verpflichtet.

Wer über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügt oder an wöchentlichen repetitiven Tests teilnimmt, kann von der Maskentragpflicht befreit werden. Diese Regelung ist analog zu den Bestimmungen des Bundes in Sachen Zertifikatspflicht und vorerst bis zum 24. Januar 2022 befristet. Die neuen Regelungen des Regierungsrats gelten ab dem 4. Oktober 2021.

(jeh)


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