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Der Nationalrat während der AHV-Debatte an der Sommersession. Keystone

Nationalrat heisst Rentenalter 65 für Frauen gut

Im Nationalrat hat sich eine Mehrheit für die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre ausgesprochen. Dass Frauen länger erwerbstätig bleiben, soll helfen, die AHV bis 2030 finanziell zu stabilisieren.

Der Nationalrat während der AHV-Debatte an der Sommersession. Keystone

Veröffentlicht am: 09.06.2021 – 12.08 Uhr

Das Rentenalter für Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. So hat es nach dem Ständerat auch der Nationalrat beschlossen, gegen den Widerstand der Linken. Einen Antrag von SP und Grünen, für Frauen beim Rentenalter 64 zu bleiben, hat er mit 124 zu 69 Stimmen abgelehnt.

Das um ein Jahr erhöhte Frauen-Rentenalter bedeute eine Rentenkürzung, sagte Barbara Gysi (SP/SG) namens der Minderheit. So lange die Lohndiskriminierung nicht beendet sei, könne das Frauen-Rentenalter nicht angehoben werden.

Bei gleichen Löhnen für Frauen und Männer würde die AHV jedes Jahr 825 Millionen Franken mehr erhalten und das höhere Frauen-Rentenalter samt Ausgleich wäre nicht nötig, sagte Gysi. Selbst mit mehr Kompensation als nun vorgeschlagen, sei das höhere Rentenalter für Frauen bisher immer gescheitert, mahnte Mattea Meyer (SP/ZH).

Nach Einkommen abgestufte Zuschläge

Regine Sauter (FDP/ZH) zeigte sich erstaunt über das Bild der Frau am Herd, das die Linke zeichne. Heute hätten Frauen die Gelegenheit, einen Beruf zu erlernen und eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Beim Ausgleich müssten die Einkommen der Frauen berücksichtigt werden, aus Rücksicht auf die tiefsten Löhne.

Das will der Nationalrat auch tun mit dem Modell, das er für den Ausgleich für vom höheren Rentenalter am stärksten betroffenen Frauen gewählt hat. Er entschied sich mit 79 zu 74 Stimmen bei 40 Enthaltungen von SP und Grünen für einen dritten Weg neben dem vom Bundesrat und vom Ständerat vorgeschlagenen System.

Vorgeschlagen hatte ihn die Mehrheit der Sozialkommission. Demnach gäbe es einen Ausgleich für sechs Jahrgänge. Träte die Revision 2022 in Kraft, wären die 1959 bis 1964 geborenen Frauen betroffen. Der Nationalrat will nach Einkommen abgestufte Zuschläge für Frauen, die bis zum ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben.

Kosten von 670 Millionen Franken

Bei einem massgebenden durchschnittlichen Einkommen von bis zu 57'360 Franken soll es 150 Franken geben. Bei bis 71'700 Franken Einkommen sollen es 100 Franken sein und bei höheren Einkommen noch 50 Franken. Den meisten Frauen der Übergangs-Jahrgänge, die ihre Rente bis zu drei Jahre im Voraus beziehen, wird die Rente mit dieser Version weniger gekürzt als es der Bundesrat will.

Das Ausgleichsmodell des Nationalrates würde im teuersten Jahr 2028 zu Kosten von 670 Millionen Franken führen. 40 Prozent der Einsparungen für die AHV würden in die Ausgleichsmassnahmen investiert.

Verschiedene Versionen

Der Ständerat zeigte sich im Frühjahr weniger grosszügig. Er will zwar neun Frauen-Jahrgänge berücksichtigen, aber je nach Zeitpunkt der Pensionierung abgestufte Rentenzuschläge von höchstens 150 Franken ausrichten. Im teuersten Jahr 2031 würde das die AHV mit 421 Millionen Franken belasten. Damit würden 22 Prozent der Einsparungen für die Kompensation gebraucht.

In der Version des Bundesrates wären es ebenfalls neun Jahrgänge und im teuersten Jahr 2031 692 Millionen Franken an Kosten. Mit dieser Version würden 33 Prozent der Einsparungen in die Kompensation investiert. Gesundheitsminister Alain Berset warb im Nationalrat für das Modell des Bundesrates.


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