Im Februar 2017 verabschiedeten die Bubiker Stimmberechtigten eine neue Gemeindeordnung. Damals wurde die Schulgemeinde aufgelöst und Bubikon präsentierte sich neu als Einheitsgemeinde.
Dass jetzt erneut über eine neue Gemeindeordnung abgestimmt wird, hat mit dem Urnengang von damals zu tun. Denn in der Weisung zum damaligen Urnengeschäft wurde den Stimmbürgern versprochen, die Zahl der Gemeinderatsmitglieder nach der laufenden Legislaturperiode zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren.
Das hat der Gemeinderat nun vor. Doch damit die Anzahl der Mitglieder reduziert werden kann, ist eine Totalrevision der der Gemeindeordnung erforderlich, schreibt der Gemeinderat in einem beleuchtenden Bericht zur Revision. Ausserdem bestehe so die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen, die der Regierungsrat 2017 bemängelt habe.
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