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Kanton Zürich erlaubt wieder 100 Personen an Demonstrationen

er Zürcher Regierungsrat hat die kantonale Covid-19-Verordnung bis Ende Mai verlängert. Neu erlaubt er nach den Lockerungen durch den Bund auch Demonstrationen mit bis zu 100 Personen.

Veröffentlicht am: 16.04.2021 – 09.55 Uhr

Ab Montag sind in der Schweiz bei Veranstaltungen im Freien bis zu 100 Personen erlaubt. Aus epidemiologischer Sicht spiele es keine Rolle, ob Menschenansammlungen an Kundgebungen oder sonst wie entstehen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Freitag. «Vor diesem Hintergrund wird die zulässige Höchstzahl für Kundgebungen und Unterschriftensammlungen auf 100 Personen erhöht.»

Der Zürcher Regierungsrat hat die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie entsprechend geändert. Er hat sie zudem in weiteren Punkten an die neuen Bundesmassnahmen angepasst.

Die kantonale Sperrstunde fällt

Bislang galt im Kanton Zürich für öffentliche zugängliche Einrichtungen eine verlängerte Sperrstunde: Namentlich Einkaufsläden, Tankstellenshops, Take-Aways und Kioske mussten von 22 bis 6 Uhr geschlossen bleiben. Davon ausgenommen waren unter anderem Apotheken und Tankstellen ohne Shops.

Der entsprechende Paragraph 6 in der kantonalen Verordnung wird nun gestrichen. Damit gilt die Bundesregelung, die eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr vorsieht. An Paragraph 5 hält der Regierungsrat aber vorderhand fest, wie er mitteilt. Demnach bleibt Prostitution im Kanton Zürich verboten.

Die angepassten kantonalen Regelungen gelten - wie die gelockerten Massnahmen des Bundes - ab Montag, 19. April. Der Regierungsrat hat die befristete kantonale Covid-19-Verordnung bis 31. Mai verlängert. Vor Ende Mai will der Regierungsrat über eine weitere Verlängerung sowie dann allfällige Anpassungen entscheiden.


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