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Die Zahlen von häuslicher Gewalt steigen stetig in der Schweiz. Archiv

Häusliche Gewalt: Politikerinnen fordern einen sauberen Bericht

Eine Reihe von Kantonsrätinnen, darunter die Gossauerin Andrea Gisler (GLP) und die Rütnerin Yvonne Bürgin (CVP), fordern vom Regierungsrat einen Bericht zur häuslichen Gewalt im Kanton. Sie wollen wissen, welche Massnahmen wie gut wirken.

Die Zahlen von häuslicher Gewalt steigen stetig in der Schweiz. Archiv

Veröffentlicht am: 11.01.2021 – 07.00 Uhr

Es sind grauenvolle Zahlen: 2019 wurden in der gesamten Schweiz fast 20‘000 Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt registriert. Das sind fast 50 Straftaten pro Tag. Fast zwei Drittel aller vollendeten Tötungsdelikte fanden im häuslichen Bereich statt; 15 Personen wurden durch ihre Partner getötet, 14 der Opfer waren Frauen.

Jährlich sind auch rund 27‘000 Kinder und Jugendliche von Gewalt in Paarbeziehungen mitbetroffen. Laut Statistik kam es im Kanton Zürich im Jahr 2019 zu 3391 Straftaten im häuslichen Bereich – eine Zunahme von 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Dunkelziffern dürften deutlich höher sein.

Zwei Oberländerinnen unterzeichnen auch

Diese Zahlen rufen sieben Kantonsrätinnen aus fast allen Parteiecken auf den Plan – Frauen aus AL, Grünen, FDP, EVP, SP, GLP und CVP haben die Motion mitunterzeichnet, die im Dezember eingereicht wurde. Dazu gehören auch Yvonne Bürgin (CVP) aus Rüti und Andrea Gisler (GLP) aus Gossau.

Sie fordern vom Regierungsrat grundsätzlich einen fundierten, direktionsübergreifenden Bericht über die Wirksamkeit aller Massnahmen von häuslicher Gewalt. Diese Massnahmen sollten zudem regelmässig, sprich: alle drei Jahre, evaluiert werden, so die Kantonsrätinnen. Und aus den Ergebnissen solle jeweils solch ein Bericht wie nun auch aktuell gefordert entstehen. Damit soll die Regierung nicht nur die Bevölkerung informieren, sondern auch Hinweise aufnehmen zur Weiterentwicklung der Massnahmen.

Reporting muss umfassend sein

Untätig sei der Kanton Zürich ja nicht, konstatieren die Politikerinnen, und verweisen auf die so genannte Istanbul-Konvention von 2018, das bislang umfassendste internationale Übereinkommen, das sich die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zum Ziel setzt. Damit verpflichten sich Bund und Kanton, die bislang getroffenen Massnahmen konsequent umzusetzen und weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren. Die Kompetenzen von Opferschutz, Strafverfolgung und Schutzmassnahmen liegen bei den Kantonen.

Ein eigentliches direktionsübergreifendes Reporting über die Massnahmen gibt es im Kanton Zürich laut den sieben Politikerinnen noch nicht. Ein solches soll nun künftig helfen, die Effektivität und Weiterentwicklung der Massnahmen gegen häusliche Gewalt voranzutreiben.


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