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Während der Preis für ein Kubikmeter Wasser in Hittnau stabil bleibt, ändert sich der Grundtarif. Symbolfoto: Pixabay

In Hittnau kostet das Wasser bald mehr

Ab 2021 gelten in Hittnau neue Wassertarife. Dabei wird die jährliche Grundtaxe erhöht.

Während der Preis für ein Kubikmeter Wasser in Hittnau stabil bleibt, ändert sich der Grundtarif. Symbolfoto: Pixabay

Veröffentlicht am: 14.12.2020 – 09.40 Uhr

In der Gemeinde Hittnau sind die Grundgebühren für den Bezug von Trinkwasser seit dem Jahr 1989 unverändert bei 60 Franken für ein Einfamilienhaus und 30 Franken für eine Wohnung geblieben. Nun hat der Gemeinderat beschlossen, diese Gebühren zu erhöhen.

Der Unterhalt und Betrieb der Anlagen der Wasserversorgung-, aber auch neue Versorgungsleitungen und weitere Neubauten wie Reservoire und Pumpwerke müssen mit den Einnahmen der Gebühren selbsttragend finanziert werden. «Das heisst es dürfen weder Geldmittel aus den Steuererträgen entnommen werden, noch darf die Rechnung der Wasserversorgung langfristig Gewinne ausweisen», heisst es in der Mitteilung der Abteilung Tiefbau und Werke. «Um wichtige Investitionen im Netz finanzieren zu können müssen die jährlichen Grundgebühren und die Mengengebühren von Zeit zu Zeit nach Massgabe des Investitionsbedarfs angepasst werden.»

Erhöhung um rund 17 Prozent

Der Mengenpreis wurde letztmalig im Jahr 2019 auf 1.80 Franken pro Kubikmeter angehoben und bleibt auch weiter auf diesem Betrag. Auch die Miete des Wasserzählers wird nicht verändert und beträgt weiterhin 30 Franken. Ab 2021 sollen jedoch die Grundgebühren für ein Einfamilienhaus von 60 auf 120 Franken steigen, für eine Wohnung von 30 auf 60 Franken.

Die Erhöhung betrifft auch Landwirtschafts-, Gewerbe- und Industribetriebe: Der Tarif pro Betrieb – inklusive einer Wohnung – steigt von 60 auf 120 Franken, jede weitere Wohnung kostet neu 60 statt 30 Franken und jede weitere Messtelle 80 statt 40 Franken. Für Bauwasser steigt der Grundpreis von 60 auf 120 Franken pro Messstelle. 

Der Gemeinderat ist befugt die Verbrauchstarife inklusive der Grundgebühren um höchsten 20% zu erhöhen, ohne die Anpassung der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorzulegen. Mit den Preisanpassungen erhöht sich die Summe der Gebühren um rund 17 Prozent. Die nun vorgenommene Erhöhung der Gebühren wurde dem Preisüberwacher zur Prüfung eingereicht, schreibt die Abteilung Tiefbau und Werke weiter. In seiner Stellungnahme habe der Preisüberwacher die Preisanpassung als ordnungsgemäss eingestuft.


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