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Maskenpflicht im Stadion, aber kein Alkoholverbot

Grossanlässe mit über tausend Personen sind in der Schweiz ab 1. Oktober wieder erlaubt. Es gelten jedoch strenge Auflagen. Züriost zeigt die Medienkonferenz des Bundes im Livestream.

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Veröffentlicht am: 02.09.2020 – 10.14 Uhr

Das wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Oktober sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern wieder erlaubt.
  • Grundsätzlich gilt bei Grossveranstaltungen eine Sitzpflicht.
  • In den Stadien gilt eine Maskenpflicht.
  • In geschlossenen und auch in Freiluftstadien dürfen höchstens zwei Drittel der Plätze besetzt werden.
  • Platzkontingente für Gästefans sind nicht erlaubt.
  • Essen und Getränke dürfen nur im Sitzen konsumiert werden.
  • Auf ein striktes Alkoholverbot in den Stadien hat der Bundesrat verzichtet.

Grossanlässe mit über tausend Personen sind in der Schweiz ab 1. Oktober wieder erlaubt. Es gelten jedoch strenge Auflagen. In Absprache mit Kantonen und Verbänden hat der Bundesrat am Mittwoch die Regeln festgelegt.

Diese gelten für die ganze Schweiz, berücksichtigen jedoch die Lage vor Ort:

Sportanlässe, kulturelle Veranstaltungen, Kongresse und andere Veranstaltungen werden bewilligt, wenn es die epidemiologische Lage im Kanton oder in der Region erlaubt.

Zudem muss der betreffende Kanton über die nötigen Kapazitäten für Contact Tracing verfügen.

Grundsätzlich gilt bei Grossveranstaltungen eine SitzpflichtStehplätze dürfen nur ausnahmsweise bewilligt werden, etwa bei Ski- oder Radrennen im Freien oder bei Dorffesten im Freien.

Die Veranstalter müssen dem Kanton eine Risikoanalyse und ein Schutzkonzept vorlegen. Darin muss unter anderen geregelt sein, wie die Personenströme gelenkt werden, wie die Kontaktangaben korrekt erhoben werden können oder ob eine Maskenpflicht gilt.

Spezielle Regeln hat der Bundesrat für Spiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen beschlossen. Diese werden schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt. Es gelten deshalb auch detailliertere Schutzkonzepte als für andere Grossveranstaltungen.

Wegen der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat am 28. Februar sämtliche Grossveranstaltungen verboten. Seither wurden die Massnahmen schrittweise gelockert: Seit dem 6. Juni sind Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt, seit dem 22. Juni solche mit bis zu 1000. Am 12. August hatte der Bundesrat beschlossen, dass ab Oktober auch Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen wieder möglich sein sollen.

Frankreich noch nicht auf der Quarantäne-Liste

In Frankreich ist die Zahl der Coronavirus-Infektionen stark angestiegen. Obwohl das Nachbarland die Voraussetzungen erfüllen würde, kommt es nach Angaben von Gesundheitsminister Alain Berset derzeit nicht auf die Schweizer Quarantäneliste. Mit Frankreich teile die Schweiz nicht nur eine Grenze, sondern auch Agglomerationen, zum Beispiel Basel und Genf.

Die Lage werde zurzeit analysiert, und verschiedene Szenarien seien in Diskussion, fuhr Berset fort. Auch mit den betroffenen Kantonen liefen Gespräche. «Wir wollen berücksichtigen, dass die Situation eine andere ist als bei anderen Ländern.» Möglich ist es laut Berset auch, unterschiedliche Regeln je nach Region zu erlassen.

Die Liste der Länder, aus denen Einreisende in die Schweiz in Quarantäne müssen, werde aber angepasst, um beispielsweise Belgien auszunehmen kündigte Berset an. Zum letzten Mal war die Liste per 20. August aufdatiert worden. Neu waren damals neben Belgien unter anderen auch Albanien und die Balearen aufgenommen worden.

Zu der Frage hatte sich vor einer Woche bereits Finanzminister Ueli Maurer geäussert - er ist oberster Chef der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Falls Massnahmen wie eine Quarantänepflicht für aus Frankreich einreisende Personen beschlossen würden, bräuchte die EZV die Unterstützung von der Armee, sagte er. Aus Frankreich kommen täglich zehntausende Grenzgänger zur Arbeit in die Schweiz.

Der Bund hat in einer Verordnung die Kriterien für Menschen verankert, die aus so genannten Risikoländern in die Schweiz einreisen: Als Risikostaaten gelten Länder, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100'000 Einwohner in den letzten 14 Tagen mehr als 60 betrug.

Auf den Index kommen auch Länder, in welchen Informationen für eine verlässliche Risikoeinschätzung fehlen oder aus welchen in den letzten Wochen wiederholt infizierte Personen in die Schweiz eingereist sind. Die Liste wird je nach Entwicklung nachgeführt.


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